Brief von Lammert: Abgeordnete dürfen auch bei Befangenheit abstimmen
24. November 2015 | Von Redaktion
Berlin- Im Bundestag dürfen Abgeordnete auch dann abstimmen, wenn sie befangen sind. Das geht aus einem Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor, über den die „Süddeutsche Zeitung“berichtet. Lammert verweist in seinem Brief auf jahrzehntealte „Auslegungsentscheidungen“ des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Demnach gebe es „nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss
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