
Symbolbild: Pfalz-Express
Rheinland-Pfalz – Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt Gewerbetreibende, Unternehmen und Steuerberatungen vor einer aktuellen Betrugsmasche. Kriminelle verschicken E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer Finanzbehörde zu stammen und kündigen darin eine angebliche Betriebsprüfung an.
In den Nachrichten ist von einer „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ die Rede. Dabei handelt es sich dabei jedoch um Fälschungen. Prüfungsanordnungen werden ausschließlich von den zuständigen Finanzämtern erlassen. Echte Schreiben enthalten unter anderem konkrete Angaben zum zuständigen Finanzamt und zum zuständigen Außenprüfer und unterscheiden sich deutlich von den derzeit kursierenden E-Mails.
Besonders tückisch: Die E-Mails verweisen auf einen vermeintlichen PDF-Anhang. Tatsächlich verbirgt sich dahinter eine HTML-Datei, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Die Steuerverwaltung betont, dass Finanzämter auf diesem Weg weder Passwörter abfragen noch zu Zahlungen auffordern.
Empfänger sollten den Anhang keinesfalls öffnen, keine persönlichen oder vertraulichen Daten eingeben und auf keine Zahlungsaufforderungen reagieren.
Verdächtige E-Mails sollten umgehend gelöscht werden. Wer den Anhang bereits geöffnet oder Daten eingegeben hat, sollte sofort geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die zuständigen IT-Verantwortlichen informieren.

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