Berlin – In der Affäre um die gescheiterte Pkw-Maut erhärten neue Dokumente den Vorwurf des Bundesrechnungshofs gegen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der CSU-Politiker habe gegen Kernbestimmungen des Vergaberechts verstoßen.
Im Februar 2019 beschwerte sich ein Manager in einem Brief an das Bundesverkehrsministerium, dass das Unternehmen bei den Vergabeverhandlungen über die Pkw-Maut-Erhebung im Herbst 2018 nicht über Änderungen bei den Anforderungen an die privaten Betreiber informiert worden sei.
Konkret genannt wird in dem Brief, dass die Mitnutzung von Zahlstellen für die Lkw-Maut bei den Vergabeverhandlungen über die Pkw-Maut anfangs ausgeschlossen worden sei, später aber dem schließlich ausgewählten Betreiber-Konsortium der Firmen Kapsch und Eventim doch erlaubt wurde, ohne dass der Mitbieter über diese Änderung der Bedingungen in Kenntnis gesetzt worden sei.
„Wäre auch uns die Möglichkeit der Mitnutzung der Mautstelleninfrastruktur und der Mautstellenterminals für die Lkw-Maut eröffnet worden, hätten wir mit aller Wahrscheinlichkeit ein finales Angebot für die Pkw-Maut abgegeben“, heißt es in dem Brief.
Stattdessen aber hätte das Unternehmen, das im Oktober 2018 aus der Pkw-Maut-Vergabe ausstieg, davon ausgehen müssen, dass das Ministerium den Aufbau eines eigenen Terminalnetzes für die Pkw-Maut verlange. „Diese Anforderung und die damit verbundenen Investitionen und Risiken waren ein maßgeblicher Faktor für unsere Entscheidung, kein finales Angebot abzugeben“, schreibt der Manager an das Ministerium.
Da das Unternehmen als Mitbieter nicht über die dann später für Kapsch/Eventim eröffneten Möglichkeiten informiert worden sei, ist in dem Brief vom Verdacht auf Rechtsverstöße durch das Ministerium die Rede.
Das Brief endet mit dem Satz, das Unternehmen müsse sich „vorbehalten, Schadenersatz zu verlangen“. (dts Nachrichtenagentur)
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