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Mit einem Hirtenbrief an seine Untertanen und einer ergänzenden Entschuldigung meint der Speyerer Bischof seien das kriminelle, eklatante Versagen von 150 kirchlichen Mitarbeitern in Strafsachen des sexuellen Missbrauchs zu tilgen.
Das erinnert allzu sehr an das Vergessenmachen der vorlutherischen Zeiten des Ablasshandels. Der zum Kauf angebotene Ablassbrief war der Tatabestand als äußeres Zeichen der Vergebung einer strafbaren Handlung.
Mehr als 150 „Kirchenleute“ haben Kinder seit 80 Jahren sexuell missbraucht.
Was nun Herr Bischof (Wiesemann)? Soll das alles sein, zu leicht ist es dahergesagt, man können keinen Schlussstrich ziehen? Kann denn ein Verantwortlicher und Würdenträger überhaupt dieses Vergehen versuchen zu rechtfertigen?
Wer Kinder, heranwachsende Jugendliche während der Ausbildungszeit sexuell misshandelt verliert seinen Job. Derjenige ist kriminell! Der Betrieb, das Unternehmen (hier Kirche) handelt kriminell und verliert die Ausbildungsberechtigung!
Gelten etwa in der Kirche andere Rechtsvorschriftten für Verantwortliche?
Ich glaube nicht! Also, Herr Bischof, nehmen Sie Ihren Hut! Es reicht!
Hans-Joachim Kreisel
Dipl.Wirtschafts.-Ing.
Beigeordneter a.D.
Landau i.d.Pfalz

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