
Foto: red
„Das Gefahrstofflager der US-Army ist für uns hier im Stadtrat ohne Bedeutung, da sich das Lager auf Lingenfelder Gemarkung befindet“.
Dies sagte der Germersheimer Bürgermeister Marcus Schaile in der letzten Ratssitzung am 10.12.2020, als das Ratsmitglied Reinhard Werner die Ratsmitglieder darüber informierte, dass das Verwaltungsgericht Neustadt nunmehr den Ausbau des zweiten Gefahrstofflagers von derzeit 70 to auf zukünftig 1.900 to genehmigt haben, nach dem zuvor die Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ den Ausbau mit rechtlichen Mitteln fast vier Jahre lang verhindern konnte.
Diese Aussage ist aber gleich in zweierlei Hinsicht unzutreffend und bedenklich.
Zum einem ist gemäß des Grundstücksverzeichnisses zur Liegenschafts-überlassungsvereinbarung vom 22.06.1998 aufgeführt, dass von der Gemarkung Germersheim die Flur-Nr. 1218/7 mit 2,22 ha (Regenrückhaltebecken) und von der Gemarkung Westheim die Flur-Nr. 2314/9 und 2314/11 mit zusammen 11,34 ha überlassen werden. Zum anderen sollte die Sicherheit der Menschen, insbesondere für unser Stadtoberhaupt, schon eine Bedeutung haben.
Zusammen mit dem ersten Lager über 1.200 to dürfen somit zukünftig insgesamt 3.100 to hochgiftige Materialien im US-Depot gelagert werden, ohne dass bekannt ist, was genau dort gelagert wird, und ohne dass die beiden militärischen Gefahrstofflager immissionsschutzrechtlich kontrolliert und überwacht werden, so wie das bei einem industriellen Gefahrstofflager, wie z.B. bei DP World, üblich ist.
Wenn also vor unserer Haustüre ein riesiges militärisches Gefahrstofflager entsteht, das ca. 27mal größer ist als alle Gefahrstofflager der Bundeswehr zusammen, dann sollte man doch meinen, dass das den Bürgermeister interessieren sollte, zumal die Germersheimer Wohnsiedlungen näher an dem Gefahrstofflager angrenzen als die Lingenfelder Bebauung und zudem der Lagerort der Giftstoffe in dem großen Depot-Gelände ausgerechnet direkt in Richtung der Wohnsiedlung liegt.
Für uns erstaunlich ist, dass die Bürgermeister und Räte vieler umliegender Gemeinden diese Erweiterung mit Sorge sehen und sich, anders als Germersheim, gegen die Erweiterung ausgesprochen haben und die Entwicklung nicht mit dieser großen Germersheimer Gelassenheit sehen.
Auch wenn die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen noch nicht zu einem Ausbaustopp geführt haben, so muss uns klar sein, dass von den Gefahrstofflagern der höchsten Gefährdungskategorie, insbesondere nach deren Ausbau, eine nicht zu bagatellisierende Gefahr ausgeht.
Im Gegensatz zu jedem zivilen Gefahrstofflager, dass regelmäßigen externen Kontrollen unterzogen wird und für die konkrete Katastrophenschutzpläne gelten, entfallen diese Kontrollen bei den militärischen Lagern. Die Bundeswehr als zuständige Überwachungsbehörde prüft zwar die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen der Zivilbeschäftigten, nicht aber das Lager und die Lagerung der Gefahrstoffe selbst.
Worin besteht aber nun die Aufgabe eines Stadtrates und insbesondere seines Bürgermeisters, wenn vor den Toren unserer Stadt ein riesiges Lager mit gefährlichen Stoffen entsteht? Natürlich darin, sich für die Sicherheit der Menschen einzusetzen. Z.B. also, dass ein solches Lager genauso überwacht wird wie ein ziviles. Und wenn die rechtliche Handhabe derzeit dazu noch fehlt, so sollten sich die politisch Verantwortlichen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dafür stark machen, dass diese Möglichkeit umgehend geschaffen wird.
Ein militärisches Gefahrstofflager dieser Größenordnung, das selbst nach behördlicher Einschätzung durch die Lagerung von toxischen und explosiven Stoffen eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, ist ebenso atypisch wie seine Platzierung zwischen zwei Ortschaften eingegrenzt durch ein weiteres Gefahrstofflager im Hafenbereich.
In der EU-Richtlinie 2012/18/EU heißt es hierzu in Punkt 18 der Präambel:
„Damit Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebiet und die Umwelt, einschließlich unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvoller bzw. besonders empfindlicher Gebiete, besser vor den Gefahren schwerer Unfälle geschützt werden können, müssen die Mitgliedsstaaten in ihren Politiken zur Flächennutzungsplanung oder anderen einschlägigen Politiken dafür sorgen, dass zwischen diesen Gebieten und Betrieben, die solche Gefahren bergen, angemessene Abstände eingehalten werden…“
Und diese angemessenen Abstände sind im europäischen als auch im deutschen Recht definiert. Sie müssten nur auch auf militärische Lager angewandt werden und genau dafür sollten sich die politisch Verantwortlichen einsetzen.
Durch die derzeitigen Konzentrationsbestrebungen der US-Army für solche Lager könnte in Germersheim das größte Lager der US-Army in Europa entstehen und es darf vermutet werden, dass, aufgrund der Größe des Depots, diese Erweiterung nicht die Letzte war.“
Reinhard Werner
Gerald Seibel
Germersheim
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