Donnerstag, 25. April 2024

Kraftfahrt-Bundesamt irritiert mit Brief an Diesel-Halter

10. November 2018 | Kategorie: Politik

Foto: Pfalz-Express

Berlin – In der Diesel-Affäre hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erheblichen Unmut unter ADAC-Mitgliedern ausgelöst.

Hintergrund ist ein im November versandtes Schreiben des KBA an 1,5 Millionen Diesel-Halter, berichtet das „Handelsblatt“.

Darin wirbt die Behörde für Umtauschprämien, Rabatte und Leasingangebote der deutschen Fahrzeughersteller. Jedoch werden nur die Hotline-Nummern von Volkswagen, Mercedes und BMW angegeben, unter denen Kunden weitere Informationen bekommen können, obwohl auch andere Hersteller Wechselprämien anbieten.

Der „behördliche Charakter des Schreibens“ habe bei vielen ADAC-Mitgliedern „erhebliche Irritationen“ ausgelöst, weil für weitergehende Fragen „ausschließlich die Kontaktdaten von drei deutschen Herstellen zur Verfügung gestellt“ würden, schreibt der Leiter des ADAC-Technikzentrums, Reinhard Kolke, in einem Brief an das KBA.

„Eine neutrale Beratung des Verbrauchers zur Ausgestaltung der Wechselprämien, insbesondere die Möglichkeit, die Angebote der Hersteller zu vergleichen, ist damit nicht gewährleistet.“

Viele Betroffene empfänden das Schreiben als „einseitige Werbeaussage zugunsten der genannten Hersteller“, so Kolke in dem an den Vorsitzenden des Verbraucherbeirats beim KBA, Karsten Lemmer, adressierten Brief.

Außerdem, so Kolke weiter, schilderten Mitglieder dem ADAC wegen des vermeintlichen KBA-Werbeschreibens eine „zunehmende Verunsicherung in behördliche Informationen“. Von einer „Erosion in das Vertrauen staatlicher Einrichtungen“ sei die Rede, wenn sie, die Behörden, als „Vorfeldeinrichtungen von Automobilherstellern“ aufträten.

Die Betroffenen erwarteten daher „neutrale Informationen und gegebenenfalls eine Beratung durch staatliche, nicht gewinnorientierte Institutionen und nicht nur einen Verweis auf die Hotlines der Hersteller“.

Für den Fall das weitere KBA-Schreiben verschickt werden, fordert der ADAC, diese „klar als Betroffeneninformation zu kennzeichnen sowie neutral über Maßnahmen aller Hersteller zu informieren und damit das Neutralitätsgebot zu achten“. (dts Nachrichtenagentur)

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