
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesjustizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht für Trennungskinder umfassend reformieren und die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile erleichtern.
Die Reform solle „die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern“, heißt es in dem Thesenpapier der Experten-Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht im Ministerium.
Das Papier soll als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen. Die gesetzlichen Regelungen müssten der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen. „Bei getrennt lebenden Eltern gehört hierzu die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit einer geteilten Betreuung bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell eb enso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil.“
Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells empfehlen die Experten nicht. Die geltenden Regelungen sollen aber dahingehend angepasst werden, dass sie auch für eine geteilte Betreuung des Kindes bis hin zu einer hälftigen Betreuung passen.
Das Sorgerecht soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen – unabhängig davon, ob sie bei der Geburt miteinander verheiratet sind oder nicht. Das Sorgerecht soll Elternteilen künftig auch nicht mehr entzogen werden können.
Geregelt wird im Konfliktfall nur die Ausübung des Sorgerechts – also der jeweilige Betreuungsumfang nach einer Trennung.
Die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ war im April 2018 im Justizministerium eingesetzt worden und hat insgesamt achtmal getagt. Ihr gehörten acht Familienrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis an.
Das Justizministerium werde die Thesen der Arbeitsgruppe jetzt prüfen und auswerten, sagte ein Sprecher von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.“
(dts Nachrichtenagentur)
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