SÜW – Im Landkreis Südliche Weinstraße steigt derzeit die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) weiter an.
Laut Landesuntersuchungsamt liegt sie am 25. Januar 2021 bei 177,3. Grund für die steigenden Infektionszahlen seien im Wesentlichen zwei Hotspots insbesondere in Senioreneinrichtungen, teilte Landrat Dietmar Seefeldt mit. „Das zu wissen, ist schwer“, sagte Seefeldt. Er wünsche allen Betroffenen und Angehörigen Zuversicht und Geduld.
Keine zusätzlichen kreisweiten Maßnahmen
„Diese Hotspots treiben die Inzidenz für den Landkreis SÜW leider in die Höhe. Auf diesen Hotspots liege ein besonderes Augenmerk auch des Gesundheitsamts. „Daher“, so Seefeldt, „kommen unsere Fachleute zu dem Ergebnis, dass aktuell keine kreisweiten zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.“
Man beobachte die Entwicklungen in den betroffenen Senioreneinrichtungen genau. „Wir nehmen die Lage sehr ernst, dennoch sehen wir es gegenwärtig nicht als erforderlich an, dass hierdurch weitere Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung des Landkreises folgen müssten“, betont Dietmar Seefeldt.
Vorschlag ans Land
Diese Vorgehensweise möchte der Landrat auch dem Land vorschlagen, sobald es zu einer Zusammenkunft mit Vertretern des Landes kommt. Sobald eine besonders hohe 7-Tages-Inzidenz vorliegt, erfolgt grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Land über mögliche oder notwendige Maßnahmen. Weitere große Infektionsherde gibt es in SÜW derzeit nicht.
Die Frage nach weitergehenden Schutzmaßnahmen, beispielsweise der Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometern um den Wohnort, beantwortet der Kreischef klar: „Dies ist für unseren Landkreis nicht vorstellbar, da beispielsweise Bürgerinnen und Bürger aus manchen Ortschaften nicht mal mehr in die Stadt Landau fahren könnten.“
Auch andere grundsätzlich mögliche Maßnahmen, wie die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nach der das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Zwecken, sieht Seefeldt aktuell als nicht angemessen an, weil sich das hiesige Infektionsgeschehen in geschlossenen Einrichtungen abspiele: „Solche zusätzlichen Maßnahmen und Anordnungen müssen genau abgewogen und äußerst differenziert eingesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger auch mitnehmen zu können. Es muss erkennbar sein, dass die jeweiligen Einschränkungen maß- und sinnvoll und ggf. auch kontrollierbar sind. Deshalb spreche ich mich zum aktuellen Zeitpunkt gegen weitere punktuelle Verschärfungen in unserem Landkreis aus. Selbstverständlich werden wir genau beobachten, wie sich die Infektionslage weiter entwickelt.“
Er appelliert weiterhin an die Einwohner, sich weiterhin konsequent an die bekannten Regeln „Abstand, Händewaschen, Maske“ zu halten, „denn auch, wenn es keiner mehr hören mag, ist das immer noch der beste Schutz für jeden Einzelnen und für unsere Nächsten.“
Hintergrund
Die erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen sich im Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz über zusätzliche Schutzmaßnahmen abstimmen mit dem Ziel, bis zum 14. Februar 2021 jeweils eine Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche zu erreichen.

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