Dienstag, 16. April 2024

Gericht: Küken-Töten verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz

20. Mai 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft
Keine Chance für männliche Küken.  Foto: dts nachrichtenagentur

Keine Chance für männliche Küken.
Foto: dts nachrichtenagentur

Münster  – Das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz: Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.

Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege, hieß es zur Begründung.

Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken aus einer Legehennenrasse sei für die Brütereien mit einem un­verhältnismäßigen Aufwand verbunden. Die Tötung der Küken sei daher Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch.

Technische Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich.

Die Kreise in Nordrhein-Westfalen hatten die seit Jahrzehnten allgemein übliche Praxis des „Küken-Schredderns“ auf Weisung des zuständigen nordrhein-westfälischen Ministeriums untersagt. Dagegen hatten mehrere Brütereien geklagt. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen