
Matthias Schmauder stand unter dem Verdacht der Bestechlichkeit. Dieser ist nun ausgeräumt.
Foto: pex
Koblenz-Trier. Am 9. Juli 2012 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Landesgartenschau Trier wegen möglicher Verstöße gegen das Vergaberecht eingestellt.
Dem Vorhaben eines Mitarbeiters des Rechnungsprüfungsamtes Trier, das Ermittlungsverfahren erneut anzuschieben, erteilte die Generalstaatsanwaltschaft nun eine deutliche Absage.
Zwischen Frühjahr 2010 und Sommer 2012 ermittelte die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen acht Personen aus dem Umfeld der Landesgartenschau Trier 2004. Der Verdacht: Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der Auftragsleistungen. Ermittelt wurde unter anderem gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Landesgartenschau Trier und derzeitigen Geschäftsführer der Landesgartenschau Landau 2015, Matthias Schmauder. Am 9. Juli 2012 wurde das Verfahren gegen Schmauder mangels Tatverdachts eingestellt.
Ein Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes Trier, der das Ermittlungsverfahren seinerzeit angestoßen hatte, versuchte Anfang 2013, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft Koblenz die Wiederaufnahme ablehnte, bestätigte nun die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz und betonte, dass sie keine Verfehlungen Schmauders feststellen könne. In einem ausführlichen, 18-seitigen Schreiben begründete sie die Einstellung des Verfahrens.
Nach anfänglicher Verärgerung über den Versuch, das nach sorgfältigen Ermittlungen längst abgeschlossene Ermittlungsverfahren neu anzuschieben, zeigte sich Schmauder erfreut über die klare Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft: „Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens mit erfreulicher Deutlichkeit bestätigt. Auch die damals aus der Luft gegriffene Behauptung, ich hätte regionale Firmen bevorteilt, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft als haltlos bestätigt und der Vorwurf vollständig widerlegt“. (red)

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