
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz wollte von BioNTech mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine Lungenembolie erlitten hatte. Sie machte den Impfstoff „Comirnaty“ dafür verantwortlich.
Außerdem klagte sie über eine Immunschwäche, die sie als „V-Aids“ (Vakzin-Aids) bezeichnete. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) wies ihre Klage am 20. Februar 2024 ab.
Die Richter sahen keinen Beweis dafür, dass die Impfung die Ursache für die Lungenembolie war. Es könnte auch andere Gründe dafür geben, zum Beispiel die Einnahme der Antibabypille. Diese erhöht das Risiko für Blutgerinnsel und Embolien.
Die Richter erklärten auch, dass BioNTech nicht haftbar sei, weil der Impfstoff sicher und wirksam sei. Er wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) gründlich geprüft und zugelassen. Er habe mehr Nutzen als Risiken für die Gesundheit.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es keine wissenschaftliche Anerkennung für die Krankheit „V-Aids“ gebe. Die Frau habe auch keine konkreten Symptome dafür genannt.
Schließlich stellten die Richter klar, dass der Impfstoff kein Gentherapeutikum sei, wie die Frau behauptet hatte, sondern ein Arzneimittel. (cli)
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