Montag 12.Oktober 2026

Bundesweite Bombendrohungen an Schulen: Auch Kaiserslautern betroffen

26. Mai 2025 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: Pfalz-Express / Rolf H. Epple

Die Bombendrohungen, die am Montagmorgen, dem 26. Mai 2025, an mehreren weiterführenden Schulen in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern per E-Mail eingegangen sind, sind Teil einer bundesweiten Welle von Drohmails, die zahlreiche Schulen in verschiedenen Bundesländern betroffen hat.

Situation in Kaiserslautern

Betroffene Schulen: In der Region Kaiserslautern wurden mindestens acht Schulen, darunter die Berufsschulen 1 und 2, das Burggymnasium und eine Schule in Ramstein, per E-Mail mit Bombendrohungen konfrontiert.

Reaktion der Polizei: Die Polizei ist vor Ort, steht in engem Kontakt mit den Schulleitungen und prüft jede Drohung sorgfältig. Nach einer Analyse des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz wird derzeit keine konkrete Gefahr angenommen, weshalb die Schulgebäude nicht evakuiert wurden und der Unterricht planmäßig stattfindet.

Ermittlungen: Die Drohungen stammen offenbar von derselben Mailadresse und sind wortgleich mit Drohmails, die bereits am Freitag, dem 23. Mai 2025, an Schulen in mehreren Bundesländern verschickt wurden. Die Ermittlungen zur Identität des Verfassers laufen, unter anderem mit Hilfe von Providern.

Bundesweite Lage

Umfang der Drohungen: Mindestens 39 Schulen in Rheinland-Pfalz erhielten am 26. Mai 2025 Bombendrohungen, insbesondere in Trier (16 Schulen), Koblenz (7-8 Schulen) und Mainz (7 Schulen im Stadtgebiet, 1 im Landkreis Mainz-Bingen). Auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen waren in den Tagen zuvor betroffen.

Charakter der Drohungen: Die E-Mails sind oft identisch formuliert und verweisen teilweise auf islamistischen Terrorismus, etwa den Islamischen Staat oder die Hamas, ohne dass konkrete Hinweise auf eine ernsthafte Gefahr bestehen. In einigen Fällen wurden die Drohungen als „Swatting“-Aktionen eingestuft, bei denen der Zweck darin besteht, Panik und aufwendige Polizeieinsätze auszulösen.

Frühere Vorfälle: Bereits in den vergangenen Monaten, etwa im März, Mai, August und September 2024, gab es ähnliche Wellen von Drohungen, die bundesweit Schulen betrafen. In Thüringen wurden beispielsweise im August 2024 zwölf Schulen evakuiert, ohne dass verdächtige Gegenstände gefunden wurden.

Reaktionen und Konsequenzen

Politische Verurteilung: Der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) verurteilte die Drohungen scharf und betonte, dass sie Schüler, Lehrer und Familien verunsichern und strafrechtlich verfolgt werden. Unterstützungsangebote für Schulen werden schnell bereitgestellt.

Strafrechtliche Konsequenzen: Bombendrohungen gelten als Straftat (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zudem können Verfasser für die Kosten von Polizeieinsätzen haftbar gemacht werden.

Polizeiliche Maßnahmen: Trotz der Einschätzung, dass die Drohungen nicht ernsthaft sind, wird jeder Fall einzeln geprüft. In einigen Regionen, wie Trier, wurden Schulen mit Sprengstoffspürhunden durchsucht, ohne Funde.

Hintergrund und Einschätzung

Muster der Drohungen: Die Drohungen scheinen Teil einer koordinierten Aktion zu sein, da sie oft von derselben Mailadresse stammen und identisch formuliert sind. Manche Fälle, wie in Duisburg oder Erfurt, wurden auf Jugendliche zurückgeführt, die Aufmerksamkeit erregen oder Prüfungen verhindern wollten.

„Swatting“-Phänomen: Das LKA Rheinland-Pfalz verweist auf das Phänomen des „Swatting“, bei dem Drohungen gezielt eingesetzt werden, um Polizei und Behörden zu überlasten.

Häufigkeit: Die Zahl der Bombendrohungen an Schulen ist in den letzten Jahren gestiegen, mit 445 Fällen im Jahr 2023 bundesweit, verglichen mit 279 im Jahr 2022 und 55 im Jahr 2021.

Fazit

Die Bombendrohungen in Kaiserslautern und bundesweit sind Teil einer Serie, die darauf abzielt, Verunsicherung zu schaffen, ohne dass derzeit eine konkrete Gefahr besteht. Die Polizei nimmt jede Drohung ernst, führt jedoch keine flächendeckenden Evakuierungen durch, da die Drohungen als nicht glaubwürdig eingestuft werden.

Die Ermittlungen laufen, und die Verfasser riskieren ernsthafte strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen. Schulen und Behörden sind sensibilisiert, und es wird empfohlen, bei Drohungen sofort die Polizei über die Notrufnummer 110 zu informieren.

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