Kaiserslautern. Im Jahr des 200. Jubiläums seines höchsten Gremiums, des Bezirkstags Pfalz, lobt der Bezirksverband Pfalz zum ersten Mal den „Ludwig-Wagner-Preis für Toleranz und Zivilcourage“ aus.
„In einer Zeit zahlreicher Umbrüche und Krisen in der Welt ist es uns wichtig, ein regionales Zeichen für Toleranz, Nächstenliebe und Friedensstiftung sowie gegen Angst, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Intoleranz, Mutlosigkeit und Gleichgültigkeit zu setzen“, erläutert der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder die Motivation für die Gründung des Preises.
Dieser sei für Personen und Gruppen gedacht, die sich unermüdlich für Frieden zwischen den Menschen, für Unterstützung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Behinderten sowie Menschen mit geringem Einkommen einsetzen.
Der Friedenspreis, der alle drei Jahre verliehen wird und mit 5.000 Euro dotiert ist, soll als Anerkennung und Unterstützung derjenigen dienen, die trotz aller Schwierigkeiten im Alltag Engagement und Mut beweisen. Benannt ist der Preis nach dem Lehrer Ludwig Wagner, der sich für die Werte, die der Preis repräsentiert, stark gemacht hat.
Der Friedenspädagoge wurde 1869 in Augsburg geboren und kam 1897 nach Kaiserslautern. Hier organisierte er ab 1905 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs Ferienkurse, zu denen insbesondere Ausländerinnen und Ausländer eingeladen waren. Bei seinen Sommerkursen und Friedensseminaren, für die bis zu 200 Menschen in die Pfalz kamen, ging es ihm vor allem um die Entkrampfung des deutsch-französischen Verhältnisses.
Die ausländischen Gäste waren in Pfälzer Gastfamilien untergebracht, um die Völkerverständigung auch auf diese Weise zu stärken. Es gelang Ludwig Wagner angesehene Referenten für seine pädagogischen Angebote zu gewinnen; so kam im August 1913 die Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner für einen Vortrag in die Fruchthalle Kaiserslautern. Durch sein Engagement fand der VII. Deutsche Friedenskongress noch im Mai 1914 in Kaiserslautern statt.
Über die Preisvergabe entscheidet ein für den Ludwig-Wagner-Preis gebildetes Preisgericht. Dazu gehören der Bezirkstagsvorsitzende oder ein Stellvertreter und sechs weitere Personen aus Politik, Kirche, Verbänden, Gewerkschaften oder dem öffentlichen Leben. Vorschläge können die Mitglieder des Preisgerichts, die im Bezirkstag Pfalz vertretenen politischen Gruppierungen sowie die Oberbürgermeister und Landräte der Pfalz einreichen. (red)

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