
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesinnenministerium und das Bundesverwaltungsamt haben offenbar Konsequenzen aus den mutmaßlichen Betrugsfällen rund um die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung gezogen.
Nach Informationen des „Spiegel“ sind die deutschen Auslandsvertretungen, die Botschaften und Konsulate, dazu angehalten, vorerst keine Einbürgerungsurkunden auszugeben und entsprechende Zeremonien zu verschieben. Die Pause soll dazu dienen, Verfahren und Abläufe grundlegend zu überprüfen.
Die Einbürgerung aus Gründen der Wiedergutmachung basiert auf Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes und richtet sich an NS-Opfer und deren Nachfahren. Anfang September berichtete der „Spiegel“, dass sich in den vergangenen Jahren etliche Betrüger, vor allem aus China, deutsche Pässe erschlichen hätten. Sie sollen sich demnach wahrheitswidrig als Nachfahren von Juden ausgegeben haben, die zwischen 1933 und 1945 von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben oder ausgebürgert worden seien. Die Betrüger tricksten dabei offenbar das für die Anträge nach Artikel 116 zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln aus.
Der Fall hat nun weitreichende Folgen: Vor wenigen Tagen informierte ein deutsches Konsulat in den USA die dortigen Antragsteller, dass sich der Vorgang derzeit verzögere. In einer E-Mail, aus der der „Spiegel“ berichtet, hieß es, dass Zeremonien zur Übergabe der Einbürgerungsurkunden verschoben werden müssten. Grund dafür seien kürzlich bekannt gewordene Straftaten im Zusammenhang mit Urkundenfälschung und Täuschung.
In einer weiteren E-Mail schrieb eine Konsulatsmitarbeiterin, dass das Bundesverwaltungsamt die Verfahren zur Wiedergutmachungseinbürgerung derzeit überprüfe. Alle deutschen Auslandsvertretungen weltweit seien deswegen von der Behörde gebeten worden, bis auf Weiteres keine Einbürgerungsurkunden auszuhändigen.
Nach Informationen des „Spiegel“ hat das Bundesinnenministerium in der vergangenen Woche über die Einbürgerungspause entschieden und die Auslandsvertretungen informiert. Das Haus von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt ist die übergeordnete Behörde des Bundesverwaltungsamts.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass die Prozesse zur Wiedergutmachungseinbürgerung nach Artikel 116 derzeit überprüft würden. Ziel sei es, das Verfahren gegen entsprechende kriminelle Aktivitäten weiter abzusichern. (dts Nachrichtenagentur)
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