
Foto: dts Nachrichtenagentur
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine zügige Rückkehr zu kostenlosen Corona-Bürgertests.
Ziel der Wiedereinführung sei es, zu verhindern, dass Personen etwa „aufgrund finanzieller Erwägungen“ auf Corona-Tests verzichteten, heißt es im Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
Erst seit einem Monat, seit 11. Oktober, sind Corona-Tests in Deutschland kostenpflichtig. Die neue Verordnung solle bereits nächste Woche in Kraft treten, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten. Kostenlose Tests seien insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass sich auch geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren könnten „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, heißt es in der Verordnung.
Dienstleister, die derzeit Testungen vornehmen, können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich dazu sollen aber anders als früher nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll.
Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und Sachkosten von 3,5 Millionen Euro. Die neue Verordnung soll bis Ende März 2022 gelten. Sie ist dem Vernehmen nach mit den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP abgestimmt.
Die Änderungen sollen laut dem Entwurf im Zuge der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und des Auslaufens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgenommen werden.
Krankenhäuser sollen mehr Angaben machen
Im weiteren sieht Spahns Verordnung vor, dass Kliniken künftig dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. Ebenso sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. (dts Nachrichtenagentur)

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