Montag, 17. Juni 2024

Internationaler Gerichtshof ordnet Stopp von Israels Offensive in Rafah an

24. Mai 2024 | Kategorie: Nachrichten, Weltgeschehen

Internationaler Gerichtshof (IGH).
Foto: dts Nachrichtenagentur

Den Haag – Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Freitag den sofortigen Stopp der Offensive des israelischen Militärs in Rafah angeordnet. Mit 13 zu zwei Stimmen gaben die Richter damit einem Eilantrag Südafrikas statt.

Verpflichtungen aus der Genozidkonvention

Der Staat Israel müsse in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Genozidkonvention „und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung in der Region Rafah seine Militäroffensive und jede andere Aktion in der Region Rafah, die der palästinensischen Gruppe in Gaza Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen würde, sofort einstellen“, so das Gericht.

Grenzübergang Rafah für humanitäre Hilfe öffnen

Zudem verwiesen die Richter auf die Anordnungen von Januar und März und stellten explizit heraus, dass der Grenzübergang Rafah für die „ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Versorgung und humanitärer Hilfe in großem Umfang“ geöffnet werden müsse.

Zugang für UN-Untersuchungskommissionen

Außerdem müsse die israelische Regierung möglichen Untersuchungskommissionen der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang gewähren, damit diese die Völkermordvorwürfe aufklären können. Die israelische Regierung selbst hat nun einen Monat Zeit, um einen Bericht über die Umsetzung der Anordnungen zu verfassen.

Verschlechterte humanitäre Situation

Der vorsitzende Richter erklärte, man habe die Frage klären müssen, ob sich die Situation seit der letzten Entscheidung Ende März derart verändert hat, dass die bereits angeordneten Maßnahmen verändert werden müssen. Das sei der Fall. „Die humanitäre Situation muss nun als katastrophal bezeichnet werden“, konstatierte er. Die im Januar festgestellte katastrophale humanitäre Lage, die zu einer gravierenden Verschlechterung der Lebensumstände führen könne, habe sich weiter verschlechtert.

Flüchtlingskrise in Rafah

Seit der Beginn der Offensive in Rafah am 7. Mai seien 800.000 Palästinenser auf der Flucht – und die Orte, an die sie flüchten können, würden aufgrund der Zerstörung nicht mehr die Minimalanforderungen erfüllen, damit dort humanitäre Soforthilfe auf sichere und würdige Weise geleistet werden könne. Darüber hinaus verwies der Richter auf Berichte, dass Hunderttausende vom Tod bedroht seien und das Risiko bestehe, dass die verbleibende lebensnotwendige Infrastruktur zerstört werden könne.

Gericht erkennt Dringlichkeit an

Folglich ist das Gericht der Ansicht, dass Israel die durch seine Offensive aufgeworfenen Bedenken nicht ausreichend ausgeräumt hat. Es bestehe eine Dringlichkeit, die – noch vor dem endgültigen Urteil zu den Völkermordvorwürfen Südafrikas – eine Anordnung von Maßnahmen rechtfertige.

Warnungen der Vereinten Nationen

Die Organisationen der Vereinten Nationen hatten zuletzt ihre Warnungen verschärft: Das Welternährungsprogramm (WFP) gab am Mittwoch an, dass man seit über einer Woche nicht auf das Lager in Rafah zugreifen könne und seit dem 6. Mai keine neuen Hilfsgüter über den südlichen Grenzübergang kommen. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) erklärte am Donnerstag, Verzweiflung und Hunger würden sich ausbreiten, wenn nicht bald Hilfslieferungen den Gazastreifen in enormen Mengen erreichen. Die Schließung des Grenzübergangs in Rafah und die geringe Funktionalität des Übergangs Kerem Shalom im Süden habe den Fluss lebensrettender Güter abgewürgt.

Frühere Anordnungen des Gerichts

Bereits Ende März hatten die Richter Israel dazu aufgerufen, „alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen“, um „unverzüglich die ungehinderte Versorgung der Palästinenser im gesamten Gazastreifen mit dringend benötigten Grundversorgungsgütern und humanitärer Hilfe“ zu gewährleisten. Dazu soll die Kapazität und die Zahl der offenen Grenzübergänge erhöht und diese „so lange wie nötig“ offen gehalten werden. (dts Nachrichtenagentur/red)

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