Berlin – Die CSU will in Deutschland Schnellverfahren für Asylbewerber einführen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Landesgruppe in Wildbad Kreuth hervor.
In Deutschland würden Asylverfahren „im Schnitt immer nochdeutlich länger“ dauern als in den Nachbarstaaten, heißt es in dem Papier. Die Landesgruppe empfiehlt deshalb, sich an den Erfahrungen anderer Länder wie der Schweiz zu orientieren. Die Eidgenossenschaft hat bei einer Verschärfung des Asylrechts die Fristen deutlich verkürzt.
In dem CSU-Papier heißt es, schnelle Verfahren wie in der Schweiz würden nicht nur die Akzeptanz der Asyl-Entscheidungen fördern, „sondern auch zu einer deutlich besseren Mitwirkung der Asylbewerber als bisher beitragen“.
Derzeit dauern Asylverfahren in Deutschland im Schnitt acht Monate. Ziel der CSU-Landesgruppe ist es, in einfach gelagerten Fällen die Verfahren künftig in höchstens sechs Wochen rechtskräftig abzuschließen. Als einfach gelagert gelten dabei Fälle, bei denen der Antragsteller aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt.
Außerdem zählen die „Dublin-Fälle“ dazu – also die Gesuche von Asylbewerbern, die vor ihrem Antrag in Deutschland bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden. In diese beide Kategorien fallen derzeit fast die Hälfte aller Asyl-Gesuche. In ihrem Papier fordert die Landesgruppe, „künftig noch klarer zwischen wirklich Schutzbedürftigen, wie den Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak, und denen, die diese Schutzbedürftigkeit nur vorgeben, zu unterscheiden“.
Wem nach rechtskräftiger Entscheidung kein Aufenthaltsrecht zustehe, der müsse Deutschland künftig „zügig wieder verlassen“.
In der Beschlussvorlage macht die Landesgruppe jedoch keinen konkreten Vorschlag, wie das Asyl-Schnellverfahren aussehen soll. Sie will dadurch Kritikern weniger Angriffsfläche bieten. In dem Papier heißt es deshalb lediglich, die Asylv erfahren sollten „im Rahmen eines Modellprojekts“ durch „gezieltere Verfahrensführung“ beschleunigt werden.
Intern gibt es aber bereits konkretere Vorstellungen. Nach Ansicht der CSU-Landesgruppe könnte eine Übertragung der Schweizer Regeln auf Deutschland bedeuten, dass „Antragstellung und Verfahrensdurchführung“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig nur noch sieben Tage dauern.
Nach einem ablehnenden Bescheid des Bundesamtes hätte der Asylbewerber „eine Woche Zeit für einen Eilantrag auf gerichtlichen Rechtsschutz“. Das Gerichtsverfahren sollte sich „dann unmittelbar anschließen, sodass nach spätestens sechs Wochen, im Idealfall auch schon nach einem Monat feststeht, ob ein Aufenthaltsrecht für Deutschland besteht oder nicht“. (dts Nachrichtenagentur)
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