Donnerstag, 25. April 2024

A 65 / B9 / B10: Nächtliche Sperrungen wegen Straßenreparaturarbeiten

31. Juli 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Symbolbild: Pfalz-Express

A 65 / B9 / B10/Landau/Kandel – Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) führt im Zeitraum vom 4. August bis zum 12. August 2020 Fahrbahnreparaturarbeiten an mehreren Anschlussstellen und Streckenabschnitten auf der A 65 durch.

Um die Arbeitssicherheit in den Baustellenbereichen sicher zu stellen, seien zeitlich begrenzte Sperrungen erforderlich, so der LBM. Zur Minimierung von Verkehrsstörungen würden aber alle Arbeiten in den Abend- und Nachtstunden ausgeführt. Die nachfolgenden Sperrzeiten könnten sich allerdings „aufwandsbedingt“ zeitlich verschieben, hieß es.

Im Zeitraum vom 4. bis 6. August sind folgende Verkehrseinschränkungen geplant:

4. August 2020: AS Landau-Nord

von ca. 20 bis 6 Uhr morgens
Sperrung der Zufahrt von der B 10 kommend zur A 65 in Fahrtrichtung Karlsruhe
Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die AS Landau Dammheim.

5. und 6. August 2020: AS Landau-Zentrum und AS Landau-Süd
jeweils ab 20 bis ca. 6 Uhr morgens
Ausführung halbseitiger Fahrbahnreparaturarbeiten zwischen den A 65-Anschlussstellen Landau-Zentrum und Landau-Süd, Fahrtrichtung Karlsruhe. Der Verkehr wird in diesem Streckenabschnitt einstreifig am Baufeld vorbeigeführt.

Im Zeitraum vom 10. bis 12. August:

10. August 2020: AS Kandel-Süd
von ca. 20 bis 6 Uhr morgens
Sperrung der Zufahrt von der B9 kommend zur A 65 in Richtung Ludwigshafen.
Der Verkehr wird über die AS Wörth-Dorschberg umgeleitet.

11. und 12. August 2020: AS Rohrbach und AS Kandel-Nord
jeweils ab 20 bis 6 Uhr morgens

Vollsperrung der A 65 zwischen den AS Rohrbach und Kandel-Nord in Fahrtrichtung Karlsruhe. Der Verkehr wird über die ausgeschilderte Umleitung U22 zur AS Kandel-Mitte geführt.

Grund für die Arbeiten sind Schäden an der Fahrbahn, beispielsweise Schlaglöcher und Verdrückungen. Die betroffenen Schadstellen werden mit Gussasphalt saniert. Sofern die Witterungsverhältnisse einen Baubeginn nicht zulassen und die Maßnahme verschoben werden muss, will der LMB „zeitnah“ informieren.

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