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Nach gekipptem Demo-Verbot: Kreisverwaltung geht nicht ans Oberverwaltungsgericht

Demo in Kandel.
Foto (Archiv) Pfalz-Express

Kandel/Germersheim – Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat dem Eilantrag des Anmelders [1] der Demonstration am kommenden Sonntag, (Marco Kurz, „Frauenbündnis Kandel“), stattgegeben und damit das Verbot der Kreisverwaltung aufgehoben (wir berichteten).

Das Gericht verweist unter anderem darauf, dass durch die Kurzfristigkeit der Anmeldung und die Erfahrungen der letzten Versammlungen das Verbot nicht ausreichend begründet sei.

Rechtsauffassung bestätigt

Damit werde die bisherige Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bestätigt, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Die Argumente, die von uns zusätzlich aufgeführt werden konnten, waren nicht wirksam genug, um das Gericht zu überzeugen. Sie rechtfertigen kein Verbot, ob es einem persönlich passt oder nicht.“

Brechtel war häufig von Gegenbündnissen, Kandeler Geschäftsleuten oder auch kommunalpolitischen Vertretern aller Parteien gebeten worden, die Demonstrationen zu „irgendwie“ zu verhindern. Zuletzt hatte der SPD-Gemeindeverband Kandel am Freitagnachmittag in einem offen Brief [2] darum gebeten, alle Möglichkeiten zu prüfen. Der Brief erreichte die Kreisverwaltung allerdings erst, nachdem das Demo-Verbot schon ausgesprochen worden war. Das eine habe nichts mit dem anderen zu tun, hatte Brechtel am Freitag betont.

Und immer wieder hatte Brechtel erklärt, dass sich die Kreisverwaltung neutral verhalten [3] müsse – egal, wie sehr er persönlich diese Kundgebungen verurteile. Das Recht der Versammlungsfreiheit sei so hoch angesetzt, dass es so gut wie keine Handhabe gebe. Auch Rangeleien oder ähnliche Vorkommnisse während einer Kundgebung reichten als rechtliche Begründung nicht aus, um diese aufzulösen.

Kein OVG-Antrag

Angesichts der klaren Faktenlage werde die Kreisverwaltung den Weg zum Oberverwaltungsgericht nicht gehen, teilte die Behörde am Samstagnachmittag mit.

Die kurzfristig am Freitag für Sonntag, 23. September, in Kandel angemeldeten Versammlung des „Frauenbündnisses Kandel“ zum Thema „Versammlungsrecht, Migrationspolitik, Demokratie, Meinungsfreiheit“ hatte die Kreisverwaltung Germersheim gestern gemäß §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (BVersG) verboten. (red/cli)

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