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Geplante Kundgebung am 7. Dezember: Stellungnahme der Stadt Landau zum Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt

Die Versammlung darf hier nicht stattfinden: Landauer Stiftsplatz. Dafür geht man in die Stiftskirche selbst.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Die Stadt Landau wurde durch das heutige Urteil (6. Dezember) des Verwaltungsgerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Kundgebung am 7. Dezember darf auf dem Stiftsplatz nicht stattfinden.

Dafür wird die Kundgebung um 13.30 Uhr mit den Rednern Maximilian Ingenthron und Charlotte Dany, Leiterin der Friedensakademie an der Uni Landau, in der Stiftskirche abgehalten.

Die Stadt betont noch einmal, dass sich Stadtspitze und Stadtverwaltung mit den Zielen der von Pfarrer Leonhard angemeldeten Kundgebung [1] „vollumfänglich identifizieren“.

In ihrer Aufgabe als Versammlungsbehörde habe die Stadt unterschiedliche Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen – in diesem Fall die öffentliche Sicherheit und das Versammlungsrecht, so die Stadtspitze.

„Die öffentliche Sicherheit gebietet hier, auch und besonders in Abstimmung mit Polizei und Rettungskräften, dass keine Versammlung während des Nikolausmarkts auf dem Stiftsplatz stattfinden kann.“

Jedoch habe die Stadt dem Anmelder acht alternative Standorte für seine Kundgebung angeboten. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts werde deutlich, dass „diese Auflage „den Antragssteller nicht […] daran hindert, die geplante Versammlung unter dem vorgesehenen Motto im Zentrum von Landau zur selben Zeit durchzuführen“.

„Damit kommen die Auflagen der Stadt Landau auch keinem Versammlungsverbot gleich, wie in den vergangenen Tagen mehrfach unterstellt“, so OB Hirsch und Beigeordneter Hartmann.

Sie hoffen, dass es am Samstag „eine Veranstaltung für Menschlichkeit und Miteinander in Landau geben wird“. Gleichzeitig appellieren sie an die Bürger, die Entscheidung bezüglich des Stiftsplatzes zu achten. „Wichtig ist, dass alle, die guten Willens sind, nicht ihre Kraft für innere Kämpfe verbrauchen“, betont OB Hirsch noch einmal in diesem Zusammenhang.

CDU fordert:  Polizei nicht im Stich lassen

„Welch mangelndes Vertrauen, ja welch ein gestörtes Verhältnis der Landauer SPD-Spitze zu unserer Polizei und unserer Feuerwehr, wird hier sichtbar“, so die Antwort von Peter Lerch (CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat) auf die jüngsten Einlassungen der SPD [2]. Diese fordert nämlich, entgegen der eindeutigen Gefährdungseinschätzung der Landauer Sicherheitskräfte, dass trotzdem am Samstag eine Demo „zwingend auf dem Stiftsplatz stattfinden muss“.

Nach Überzeugung der CDU-Fraktion könne man über manche Sicherheitseinschätzungen möglicherweise unterschiedlicher Meinung sein. Sie hält es jedoch für „völlig abwegig, wenn Laien und in Sicherheitsfragen wenig kompetente Personen die Einschätzung der Experten bei Polizei und Feuerwehr per se in Frage stellen und diese ablehnen. In einer Zeit, in der unsere Polizei die Rückendeckung der breiten Bevölkerung für ihren schwierigen Job bedarf, wird sie von der Landauer SPD im Stich gelassen.“

Die CDU unterstütze ein breites Bündnis der demokratischen Kräfte in Landau. „Wir sind aber in der Vergangenheit gut gefahren dies im Rahmen von Recht und Sicherheit zu tun. Hierbei vertrauen wir auf unsere Sicherheitskräfte und haben keinerlei Grund an deren fundierten und begründeten Einschätzung zu zweifeln“, so Lerch.

Unterdessen hat sich die SPD noch einmal zu Wort gemeldet:

„Herr Lerch hat der Stadtratsfraktion der SPD ein gestörtes Verhältnis zur Polizei und zur Feuerwehr Landau vorgeworfen. Ich halte das für sehr weit hergeholt. Wir haben uns doch gar nicht zur Sicherheitsbewertung geäußert“, so Fraktionschef Florian Maier.

„Ich möchte betonen, dass es uns darum ging, dass die angemeldete Demo vor der Stiftskirche aufgrund der hohen Symbolik (Glockenläuten am 2. November) nicht einfach verlegt werden konnte.

Es war aus unserer Sicht daher richtig, dass Pfarrer Leonhard und Dekan Janke keinen Alternativstandort gewählt haben. Wir haben es auch begrüßt, dass der Bescheid durch das Verwaltungsgericht geprüft wurde. Und wir halten es nach dem Urteil auch für richtig, dass die Kundgebung heute in der Stiftskirche und nicht woanders stattfindet.

Wir stehen voll hinter den Entscheidungen der beiden und es wäre besser gewesen, wenn die CDU auch solidarisch hinter den Vertretern der Stiftskirchengemeinde gestanden hätte.“

 

 

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