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Weitergabe von Bystron-Facebook-Post: Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion Franz Siarsky freigesprochen

Verhandlung im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Kandel.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Der Vorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion, Franz Siarsky, stand am Dienstag wegen eines Facebook-Posts im Zusammenhang mit dem Mord an der 15-Jährigen Mia vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Siarsky hatte auf seiner Facebook-Seite einen Post des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron geteilt, in dem dieser Kommunalpolitikern und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern vorwarf, an ihren Händen klebe „Mias Blut“.

Konkret gemeint waren damit Gerlinde Jetter-Wüst (SPD), Bürgermeisterin von Freckenfeld, Michael Detzel (CDU), Bürgermeister von Steinweiler, Martin Volz (FWG), Erster Beigeordneter von Minfeld, Pfarrer Klaus-Peter Edinger (Pfarramt der Protestantischen Kirchengemeinde Erlenbach mit den Teilgemeinden Hatzenbühl, Neupotz und Rheinzabern) und Iris Berger, Flüchtlingshelferin aus Winden.  [1]

Staatsanwalt Volker Sucharski warf Siarsky vor, er habe mit seinem Post den Eindruck erwecken wollen, die betreffenden Personen seien persönlich (mit)schuld an dem Tod der Schülerin. Zudem habe er die genannten Personen beleidigt. Mia V. wurde am 27. Dezember von ihrem Exfreund, einem afghanischen Asylbewerber, in Kandel erstochen [2].

Siarsky, ehemaliger Berufssoldat (Stabsfeldwebel a.D.), äußerte sich ausführlich und wies die Anschuldigungen zurück. Er kenne außer Michael Detzel die anderen Kommunalpolitiker und Helfer gar nicht persönlich und könne sie damit auch nicht beleidigt haben. Er habe Respekt vor ehrenamtlicher Arbeit, auch wenn er in der Sache als AfD-Politiker anderer Meinung sei.

Dass er den Post geteilte hatte, räumte er ein. Jedoch habe er ihn weder „geliked“ noch kommentiert, sondern lediglich „weitergeteilt“. Mit Petr Bystron sei er persönlich nicht bekannt und habe auch keinen Kontakt. Eine erklärende Pressemeldung seinerseits sei damals nicht veröffentlicht worden. Der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ warf Siarsky vor“, sie habe ihn „an die Wand nageln“ wollen und seine „Motorradfreunde“ mit unverpixelten Bildern öffentlich bloßgestellt.

Dass seine private Facebook-Seite öffentlich für jedermann einsehbar gewesen sei, habe er seinerzeit nicht wahrgenommen, er kenne sich in Internet-Dingen nicht so gut aus.. Mittlerweile hat er sie auf „privat“ umgestellt. Im Übrigen habe er selbst „gemischtfarbige Kinder“, von Ausländerhass könne also keine Rede sein. Auch gegen gut Integrierte habe er nichts, kriminelle Asylbewerber müssten aber sofort abgeschoben werden, führte Siarsky im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichts weiter aus.

Der Staatsanwalt wollte das nicht gelten lassen. Siarsky habe die Äußerungen („klebt Blut an den Händen“) in dem geteilten Post als Tatsachen behandelt und damit einen wesentlichen Beitrag geleistet, die angesprochenen Personen herabzuwürdigen. Dass Siarsky nicht gewusst haben will, dass seine Facebookseite öffentlich war, nannte Staatsanwalt Sucharski eine Schutzbehauptung. Er forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 40 Euro.

Siarskys Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Gimbel aus Germersheim, plädierte auf Freispruch. Den Vorwurf einer Tatsachenbehauptung (im Zusammenhang mit §186 StGb) könne man seinem Mandanten nicht machen. Es sei selbstverständlich, dass sein Mandant dies nicht im wörtlichen Sinne, sondern eine moralische Schuld gemeint habe. Es handele sich um ein Werturteil. Auch eine Beleidigung sei es nicht, denn diese erfordere einen Vorsatz. Dass er diesen nicht gehabt habe, sei in den Ausführungen Siarskys zuvor deutlich geworden. Gimbel sah demnach nirgendwo einen Straftatbestand erfüllt.

Da er den Post nur weitergeleitet habe, warf Sirsky selbst ein, sei auch keine üble Nachrede, es gebe schließlich die freie Meinungsäußerung.

„Keine rechtliche Grundlage“ für Verurteilung

Nach kurzer Beratung sprach Richter Zwick das Urteil: Freispruch für Franz Siarsky, die Kosten gehen zu öffentlichen Lasten.

In der rechtlichen Begründung sah das Gericht ebenfalls den Straftatbestand der „üblen Nachrede“ auf rechtlicher Ebene nicht erfüllt. Der „verständige Leser“ wisse wohl, dass der Terminus „Blut an den Händen“ nicht wörtlich zu nehmen sei. Auch der Vorwurf der „Kuppelei“ in der Vergangenheit (Flüchtlingstreff Max und Moritz in Kandel [3], Anm. d. Red.) sei ebenso zu sehen.

Da Siarsky den Beitrag lediglich geteilt, aber weder „Gefällt mir“ geklickt noch kommentiert habe, sei keine strafrechtliche Relevanz gegeben. Allerdings herrsche in diesen Bereichen noch eine rechtliche Grauzone, der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu noch nichts entschieden. Bei bislang verabschiedeten Urteilen in ähnlichen Fällen beschieden die Gerichte, dass reines Teilen, die bloße Weitergabe, keinen Straftatbestand erfülle, sondern derzeit noch unter die Meinungsfreiheit falle. Im Falle Siarsky sei das zwar auf moralischer Ebene bedenklich, aber eben kein Strafrechtsfall.

Siarskys und Gimbels Freude über den Freispruch teilten zahlreiche Parteikollegen, die sich als Zuschauer eingefunden hatten, um die Verhandlung zu verfolgen. Beim Hinausgehen warf einer der Zuschauer dem anwesenden „Rheinpfalz“-Redakteur das Wort „“Schmierfink“ an den Kopf. Das sei nun wirklich eine Beleidigung, meinte der Journalist trocken. (cli)