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Verwaltungsgericht hebt Abschiebeverbot für Sami A. auf

Foto: dts Nachrichtenagentur

Gelsenkirchen  – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für den Gefährder Sami A. aufgehoben. 

Sami A. wurde unter anderem vorgeworfen, früher Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen zu sein. Beweisen ist das aber bisher nicht.

Auf Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe das Gericht seine Entscheidung vom 12. Juli [1] „aufgrund neuer tatsächlicher Umstände geändert“, so die Richter in ihrer Entscheidung vom Mittwoch.

Das Gericht hält nach eigenen Angaben die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Tunesiers durch seinen Heimatstaat „für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“.

Eine diplomatische Zusicherung durch die tunesischen Botschaft in Berlin erfülle die von der Rechtsprechung an derartige Erklärungen gestellten Anforderungen. Die Zusicherung sei individuell auf den Tunesier bezogen und auch inhaltlich ausreichend bestimmt. Die Erklärung der Botschaft sei angesichts des vorangegangenen intensiven Austauschs auf höchster politischer und diplomatischer Ebene und des Interesses Tunesiens an einer unbelasteten Beziehung zur Bundesrepublik hinreichend verlässlich.

„Zudem förderten das mediale Interesse, seine daraus ableitbare Bekanntheit und die politische Brisanz des Falles in besonderem Maße die tatsächliche Einhaltung der Zusicherung durch die tunesischen Behörden“, hieß es in der Erklärung weiter.

Den Vortrag des Antragstellers über nach seiner Abschiebung in Tunesien erlittene Folter und unmenschliche Behandlung hat das Gericht als nicht glaubhaft bewertet. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, hieß es (AZ 7a L 1947/18.A). (dts Nachrichtenagentur)

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