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Verwaltungsakt: Kreisverwaltung Germersheim lehnt Gefahrstofflager-Antrag (UD-Depot) ab

US-Depot in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim/Lingenfeld – Der Antrag der DLA Distribution Europe (US-Depot) auf „Neugenehmigung einer Anlage; Erhöhung der Lagermenge von 70 t auf 1900 t in Gebäude 7915 – Anlage zur Lagerung von giftigen brennbaren oder ätzenden Stoffen und Gemischen, entzündbaren Flüssigkeiten, brennbaren und nichtbrennbaren Feststoffen“ auf dem Flurstück 3693/2 in Lingenfeld wurde von der Kreisverwaltung abgelehnt.

Das gab die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde mit Bezug auf Paragrafen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) am Donnerstag bekannt.

Bei der Ablehnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, um den Vorgang abzuschließen. Unlängst hatte die Kreisverwaltung festgestellt, dass für die Erweiterung des Lagers kein immissionsschutzrechtliches Verfahren [1] notwendig ist.

Zuständig für den Antrag ist jetzt die Struktur- und Genehmigungedirektion Süd (SGD). (red/cli)

Info

Der Bescheid liegt zwei Wochen, vom 29.07.2019 bis 12.08.2019, während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:

1. Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 31 – Bauen und Kreisentwicklung – Immissionsschutzbehörde, Zimmer 2.19 (2. OG), Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Verbandsgemeinde Lingenfeld, Fachbereich 2 –Bauen und natürliche Lebensgrundlage-, Zimmer 306 (2. OG), Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld während der Dienststunden montags und dienstags von 08:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; mittwochs von 08:00-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; donnerstags 08:00-12:00 Uhr und freitags von 08:00-13:00 Uhr.

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