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Tipps für den Abschluss der Fahrradversicherung

Fängt der Sommer wieder an, ist es Zeit, an die frische Luft zu kommen. Auch in Zeiten der Corona-Krise sind Wanderer, Läufer und auch Fahrradfahrer wieder verstärkt unterwegs. Die herrlichen Temperaturen laden Bewohner der Pfalz und Restdeutschland förmlich dazu ein.

Wer mit dem Bike die Gegend unsicher macht, sollte sich aber nicht in Sicherheit wiegen. Unfälle können stets passieren und auch in Zeiten der Pandemie sind Fahrraddiebe nach wie vor unterwegs. Solche Situationen kosten nicht nur Nerven sondern auch Geld – mit einer entsprechenden Versicherung fällt zumindest die letztere der beiden Belastungen deutlich geringer aus.

Die Art der berücksichtigten Schadensfälle kann variieren

Bei den zahlreichen Anbietern von Fahrradversicherungen sind im direkten Vergleich sehr unterschiedliche Philosophien vorhanden. Während eine Deckung im Falle von Diebstählen [2] fast immer zur Grundausstattung gehört, sind nicht alle Materialschäden immer vollständig inkludiert. Im Falle geringerer Prämien kann es durchaus vorkommen, dass defekte Bremsleitungen oft selbst ausgetauscht werden müssen.

Auch in Sachen Herstellungsfehler scheiden sich des Öfteren die Geister. Viele Versicherungsleister sind zu einer Refundierung nicht bereit, da rückwirkende Schäden nicht unter den Schutz fallen. Eine Vernachlässigung diesbezüglich kann sich jedoch als ernstzunehmende Gefahr herausstellen. Deswegen sollte der Versicherer im Schadensfall zumindest für Ersatzteile aufkommen.

Die Rahmenbedingungen des Fahrrads sind entscheidend

Fahrradversicherungen sind nicht nur für klassische Bikes mit körpereigenem Antrieb erhältlich. Auch Besitzer elektronischer Zweiräder können ihren mobilen Untersatz versichern lassen. Im direkten Vergleich sind allerdings wichtige Unterschiede auszumachen. Aufgrund des eingebauten Motors sind die monatlichen Prämien vergleichsweise höher.

Um dieser Belastung entgegenzuwirken, kann ein inkludierter Selbstbehalt die Kosten reduzieren. [3] Auch diese Entscheidung sollte allerdings nur nach ausführlicher Abwägung getroffen werden. Treten häufiger Schadensfälle auf, ist dies möglicherweise keine besonders gute Idee.

Damit eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden kann, sind auch die besitztechnischen Verhältnisse entscheidend. Das zu schützende Fahrrad darf keiner dritten Person gehören. Leihgeschäfte finden grundsätzlich keinerlei Anwendung.

Etwas komplizierter verhält sich die Sachlage auch bei gebrauchten bzw. nicht ganz so neuen Fahrrädern. “Um ein älteres Rad bei einer Versicherung zu registrieren, sind spezielle Vorbereitungen notwendig. Vor dem Versicherungsabschluss muss der Wert des Rades professionell geschätzt werden”, führt Maik Ebersbacher der Website FAHRRADBOOK [4] diese These aus. “Viele Unternehmen stellen allerdings für Räder ab einem bestimmten Zeitraum nach dem Erstkauf überhaupt keine Policen mehr aus. In der Regel beträgt diese Zeitspanne etwa 2-3 Jahre.”

Die vertraglichen Bedingungen sollten nicht zur Überraschung werden

Niedrige Prämien sind auch bei Fahrradversicherungen attraktiv – oft sind damit jedoch bestimmte, vertragliche Auflagen verbunden. Ein Beispiel ist in etwa die Laufzeit. Während eine Bindung von sechs Monaten handelsüblich ist, können ausgewählte Anbieter auch eine mindestens drei Jahre andauernde Treue einfordern. Ein solches Zugeständnis sollte gründlichst in Betracht gezogen werden – eine vorzeitige Vertragsauflösung ist stets mit hohen Kosten verbunden.

In den Bestimmungen des Vertrags ist auch die Wartezeit aufgeführt. Der durchschnittliche Zeitraum, welcher zwischen Schadensfall und Entschädigung vergeht, beträgt üblicherweise drei bis sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch auf eine Wartezeit verzichtet. Im Normalfall sind höhere Prämien damit verbunden.

Verträge mit Nachtzeitklausel sollten tendenziell vermieden werden. Wird das Fahrrad nicht zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen, greift der Diebstahlschutz in diesem Fall nicht. Auch wenn eine solche Regelung in Kombination mit Fahrrädern nur mehr selten Anwendung finden, sollte die Vereinbarung vorab darauf geprüft werden.

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