- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Südpfalz: Allgemeinverfügungen untersagen „Montagsspaziergänge“ am 20. Dezember

Aufzug in Germersheim am 13. Dezember 2021.
Foto: Pfalz-Express

Südpfalz – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben  Allgemeinverfügungen erlassen, die die sogenannten „Montagsspaziergänge“ im Stadt- und Kreisgebiet und alle vergleichbaren, nicht angemeldeten Versammlungen am Montag, 20. Dezember, explizit untersagen.

Das teilten die Verwaltungen  gemeinsam mit. Am vorherigen Montag war es in allen drei Gebietskörperschaften zu unangemeldeten Versammlungen [1] gekommen, für die unter anderem die Gruppe „Freie Pfälzer“, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet hat, in den sozialen Netzwerken mobilisiert hatte. Viele Teilnehmer stammten nach der Überzeugung auch der eingesetzten Sicherheitskräfte aus der Szene der Querdenker, Reichsbürger und Corona-Leugner.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) machen deutlich: „Die nicht angemeldeten Versammlungen am zurückliegenden Montag stellten aus unserer Sicht eine nicht notwendige Verschärfung der Sicherheits- und Infektionslage dar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam in der Südpfalz und in enger Abstimmung mit der Polizei dazu entschieden, die geplanten Veranstaltungen am kommenden Montag, für die im Netz bereits wieder fleißig geworben wird, in unserer Verantwortung für die Gesamtbevölkerung in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim zu untersagen.“

Polizei will präsent sein

Das Polizeipräsidium in Ludwigshafen will dennoch Präsenz zeigen und notfalls eingreifen. Der Veranstalter oder Leiter, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begehe eine Straftat, hieß es. Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und ist somit verpflichtet, solche Straftaten zu verfolgen.

„Wir werden am Montag mit starken Polizeikräften präsent sein und Personenansammlungen zusammen mit den Versammlungsbehörden rechtlich bewerten. Innerhalb der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben werden wir das Recht auf Versammlungsfreiheit gewährleisten. Wer an einer verbotenen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen“, so die Polizei. „Darüber hinaus werden wir bei unseren Kontrollmaßnahmen einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung legen.“

Von Untersagung unbeeindruckt

Auf diversen Online-Kanälen wie Telegram lässt man sich davon nicht beeindrucken: „Jetzt erst recht“, wird dort zum Beispiel geäußert, oder „Eure Verbote und Strafen interessieren mich einen Sch…“. Die Polizei wird wohl ordentlich zu tun bekommen. (red)

Print Friendly, PDF & Email [2]