
Grenzübergang zwischen Ceuta und Marokko.
Foto (Archiv): über dts Nachrichtenagentur
Ceuta – Die Zahl der Migranten, die in den vergangenen Tagen die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta erreicht haben, ist auf 60.000 gestiegen. Das teilte Regionalpräsident Juan Jesus Vivas am Freitag mit. Zudem wurde bestätigt, dass die Zahl der Todesopfer bei den Überquerungen auf 34 angestiegen ist, nachdem zuvor von 27 Toten die Rede war.
Die Situation ist nach wie vor angespannt. Da die Sicherheitskräfte vor Ort überfordert waren, schlossen viele Ladenbesitzer aus Angst vor Unruhen ihre Geschäfte, während es auf den Straßen vereinzelt zu gewaltsamen Zusammenstößen und Selbstjustiz kam.
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Spanische Beamte hatten zuvor geschätzt, dass etwa 50.000 Migranten – in der Hauptsache junge Männer – in den letzten 24 Stunden die Grenze zur Enklave überschritten hatten. Der offensichtliche vorübergehende Zusammenbruch der Grenzsicherung führte zu einer Welle der Kritik von europäischen Staats- und Regierungschefs.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte Spanien auf [2], die Situation in Ceuta „schnellstmöglich wieder in den Griff zu bekommen“.
Der spanische Ministerpräsident Pedro Sanchez hielt am Freitag eine Pressekonferenz in Ceuta ab. Er bezeichnete die Ereignisse als „Angriff“ und Verletzung der territorialen Integrität Spaniens. Die Regierung werde alle staatlichen Mittel einsetzen, um die Sicherheit Ceutas zu gewährleisten.
Seit gestern beschleunige man die Rückführung der Migranten, die illegal nach Ceuta eingereist sind. In Zusammenarbeit mit den Behörden in Ceuta habe die Zentralregierung ein temporäres Zentrum zur Dokumentation der Personen vorbereitet, um die Rückführung zu erleichtern. Zudem werde die spanische Guardia Civil Bojen am Wellenbrecher einsetzen, um eine Barriere zu schaffen.
Für die Entwicklung in Ceuta machen Kritiker unter anderem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs [3] von Spanien verantwortlich. Das Gericht hatte Pushbacks im Meer für illegal erklärt und rechtsstaatliche Verfahren gefordert: Für Migranten, die auf dem Seeweg oder schwimmend spanischen Boden erreichen, sind Einzelfallprüfungen nötig und es gilt das Recht auf Rechtsbeistand. (dts Nachrichtenagentur)
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