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Region Grand Est ab 17. Oktober zum Risikogebiet erklärt – Grenzschließungen soll es keine geben

Der (ehemalige) Grenzübergang in Scheibenhardt. Ein Teil des Orts befindet sich auf deutscher Seite, der andere auf französischer. In diesem Jahr war er im März – wie alle anderen Grenzübergänge auch – ohne Absprache mit Frankreich plötzlich geschlossen worden.
Foto: Pfalz-Express.

Grand Est/Südpfalz – Ab Samstag, 17. Oktober, ist nun ganz Frankreich und somit auch die benachbarte Region Grand Est (Elsass (Alsace), Lothringen (Lorraine) und Champagne-Ardenne zum Risikogebiet erklärt (Infos zur Wiedereinreise am Textende).

Was auf der hiesigen Seite für die meisten Menschen bedauerlich ist, ist für die betroffene Region Grand Est deutlich schlimmer.

„Das ist für unsere elsässischen Nachbarn ein herber Rückschlag und darf zu keiner Grenzschließung wie im Frühjahr führen“, so der Germersheimer Landrat Dr. Fritz Brechtel. Damals kam es zu starken Beeinträchtigungen für Pendler und auch unschönen Begebenheiten. „Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, die über Jahre gewachsene deutsch-französische Freundschaft und das gelebte Miteinander zu pflegen.“

Auch der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU), hat sich bereits deutlich gegen eine Schließung der Grenze zu Frankreich [1] ausgesprochen.

SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt machte mit Blick auf den Beginn der Corona-Pandemie deutlich: „Ich hoffe, dass es nicht wieder zu Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Frankreich kommt. Der europäische Gedanke ist hier fest verwurzelt und gelebter Alltag. So, wie die Grenzschließung und die eingeführten Kontrollen zu Beginn der Pandemie über unsere Köpfe hinweg entschieden und umgesetzt wurde und so, wie sich die Menschen – insbesondere auf deutscher Seite verhalten haben – so etwas darf sich nie wieder wiederholen!“ Gleichzeitig ruft er die Menschen in der PAMINA-Region zur Besonnenheit und zur Solidarität auf: „Es ist keineswegs angebracht, Ängste zu schüren oder die Menschen zu verurteilen“, mahnt Seefeldt.

Ebenso lehnen die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann Einschränkungen im Grenzverkehr im Kampf gegen das Coronavirus ab. „Wir haben eine sehr lebhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gesellschaft, in der Wirtschaft, in Bildung und Kultur und auch im Gesundheitsbereich. Diese wollen wir lebendig halten im Schengen Europa“, sagten Dreyer, Hans und Kretschmann. Als es im März zu Grenzschließungen gekommen sei, habe man vor einer völlig anderen Situation gestanden, in der es keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gab, so die drei Ministerpräsidenten. „Dies haben wir auch in der wöchentlichen gemeinsamen Videokonferenz mit Deutschland und Frankreich an der auch regelmäßig die Bundesministerien des Inneren, für Gesundheit und des Auswärtigen teilnehmen, deutlich gemacht.“

Die südpfälzische Europaabgeordnete Christine Schneider (CDU) gibt erst einmal Entwarnung: „Es sind keine Grenzschließungen geplant. Stattdessen steht man grenzüberschreitend in engem Austausch zur Abstimmung von Maßnahmen.“

Info für Rückkehrer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss normalerweise einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder an den Zielort – begeben und sich zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Und man muss sich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Hier finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt [2] (Stand 16. Oktober 2020).

Die Quarantäneanordnung gilt in der Region aber nicht für Berufspendler, Einreisen aus medizinischen Gründen, oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund. Für Menschen, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, gilt die Quarantäneanordnung auch dann nicht, wenn der Aufenthalt in Frankreich weniger als 72 Stunden betragen hat.

Es gibt zwei weitere wichtige Ausnahmen: Wer einen negativen Coronatest vorweist, der nicht älter als 48 Stunden ist, muss nicht in Quarantäne. Auch wenn der Aufenthalt in Rheinland-Pfalz weniger als 24 Stunden andauert, gibt es keine Quarantäneverpflichtung.

Die aktuell geltenden Vorschriften können auf www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ [3] eingesehen werden.

(red)

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