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Reform Kommunaler Finanzausgleich – Seefeldt: Geld reicht trotzdem nicht

Etwas über eine Millionen mehr für die SÜW – ein Tropfen auf den heißen Stein?
Bild von Steve Buissinne [1] 

SÜW – Der Kommunale Finanzausgleich ist ein Instrument dafür, die Finanzkraft von Kommunen aufzustocken und einander anzugleichen.

Weil der Verfassungsgerichtshof das System in Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig eingestuft [2] hat, muss es erneuert werden. Bis zum 31. Dezember 2022 hat das Land dafür Zeit.

„Nachdem das Land nach einem Gerichtsentscheid beim Kommunalen Finanzausgleich (KFA) deutlich nachbessern musste, liegt das vorläufige Ergebnis dieser Hausaufgaben vor. Freudensprünge angesichts der Zahlen können wir aber nicht machen, der große Wurf zugunsten der Kommunen ist das bei Weitem nicht“, sagte Landrat Dietmar Seefeldt in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. Nach wie vor müsse mehr Geld in den Finanzausgleich fließen, „damit bei den Kommunen endlich auch das Geld ankommt, das sie seit Jahren benötigen, um die ihnen auferlegten Aufgaben inhaltlich und finanziell erfüllen zu können“, so Seefeldt.

Die Neuregelungen des KFA stellte Jürgen Hesch vom rheinland-pfälzischen Landkreistag den Ausschussmitgliedern und den ebenfalls eingeladenen Kämmerern der SÜW-Verbandsgemeinden vor.

Plus für Kreis und Verbandsgemeinden, Minus für Ortsgemeinden

Laut dem Entwurf der Landesregierung erhalten die Kommunen im kommenden Jahr landesweit insgesamt voraussichtlich rund 3,76 Milliarden Euro statt – wie ursprünglich vorgesehen – 3,45 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 sollen es voraussichtlich 3,71 Milliarden Euro statt 3,48 Milliarden Euro sein. Jürgen Hesch stellte dar, dass das für den Landkreis Südliche Weinstraße geschätzt ein Plus von voraussichtlich 1,2 Millionen Euro, für die Verbandsgemeinden ein Plus von 1,3 Millionen Euro, für die Ortsgemeinden dagegen ein Minus von 800.000 Euro bedeutet.

„Weder rückblickend noch für die vor uns liegenden Aufgaben und zusätzlichen Belastungen reicht das Geld lange nicht“, sagt Seefeldt. Exemplarisch nennt er das Kita-Gesetz und die damit verbundenen Bau- und Personalkosten, den Bereich Eingliederungshilfe, die Hilfen zur Erziehung und den Bauunterhalt für Schulen. „Außerdem müssen wir, wie jeder Privathaushalt auch, mit extrem steigenden Energiekosten kalkulieren. Bei allem Sparsinn und der Bereitschaft, die Verbräuche zu reduzieren – schon in den Jahren zuvor war in den kommunalen Kassen viel zu wenig Geld.“

Seefeldt dankte Jürgen Hesch für seinen fundierten Vortrag zu dem komplexen Thema: „Für uns alle ist die Präsentation eine gute Unterstützung für das weitere Vorgehen.“ Daher nehme er, Seefeldt, gerne den Vorschlag von Torsten Blank, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landau-Land, auf, dass sich die Kämmerer von Kreis und Verbandsgemeinden zusammensetzen und die finanzielle Aufteilung besprechen.

Der Kreischef weist jedoch drauf hin, dass eine Entscheidung über die Verteilung der Gelder final in den Kreisgremien gefällt und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden muss.

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