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„Plausch auf der Terrasse“: Verfahren gegen Marco Kurz eingestellt

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Kandel/Landau – Die Kleine Strafkammer des Landgerichts Landau hat Anfang Mai eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau vom 6. April 2021 bestätigt. Das Amtsgericht hatte nämlich die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Marco Kurz, lange Zeit Hauptakteur des „Frauenbündnisses Kandel“, wegen Bedrohung der Präsidentin des Landgerichts Landau abgelehnt.

Die Kammer habe zwar, anders als das Amtsgericht, die Äußerung des Angeklagten in Reaktion auf eine von der Präsidentin abgewiesene Dienstaufsichtsbeschwerde, man werde sich gegebenenfalls „zum netten Plausch auf einer Terrasse“ wiedersehen, durchaus als Bezugnahme auf die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke [1] und damit als Todesdrohung verstanden. Sie habe jedoch letztlich die für die Verwirklichung der Bedrohung notwendige „ernsthafte in-Aussicht-Stellung“ nicht als erfüllt angesehen, hieß es am Montag vom Landgericht – außerhalb des juristischen Duktus: Man habe keine wirkliche, echte Bedrohung gesehen. (red)

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