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Optimale Planung für eine perfekte (Betriebs-) Weihnachtsfeier

Damit eine Weihnachtsfeier auch wirklich gelingt, sollte vorab sorgfältig geplant werden. [1]

Damit eine Weihnachtsfeier auch wirklich gelingt, sollte vorab sorgfältig geplant werden.

Wer eine Weihnachtsfeier im größeren Rahmen plant, steht oftmals vor einer Vielzahl an Fragen.

So zum Beispiel: Was ist bei der Wahl der Location zu beachten? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was ist bei der Auswahl der Catering-Firma zu berücksichtigen? Wir schildern nachfolgend, auf was zu achten ist.

Wer soll eingeladen werden?

Das Wichtigste zum Anfang: Wer soll eingeladen werden, in welchem Kreis soll die Weihnachtsfeier stattfinden? Denn die Zahl der Gäste ist für verschiedene weitere Punkte wichtig, zum Beispiel die Klärung der Kostenfrage und die Buchung der Location und des Caterings.

Welche Kosten entstehen bei der Feier?

Das Budget für die Feier sollte großzügig kalkuliert und nicht zu knapp bemessen sein. Jederzeit kann Unvorhersehbares passieren, daher sollte immer ein gewisser Spielraum mit eingeplant werden.

Arbeitgeber müssen auch den steuerlichen Aspekt beachten und das steuerliche Budget pro Kopf [2] im Auge behalten.

Die wichtigsten Kosten

  • Miete für die Location
  • Kosten für Speisen und Getränke [3]
  • Kosten für Rahmenprogramm
  • Miete für Weihnachtsmann

Über diese fünf elementaren Faktoren der Veranstaltung einer Weihnachtsfeier sollten sich konkrete Gedanken gemacht werden. Hier gilt es, früh genug Angebote einzuholen, um so die Kosten besser abschätzen zu können.

Tipp: Der Weihnachtsmann kann auch aus den eigenen Reihen stammen und das Kostüm gemietet werden, z. B. von Weihnachtsmann-mieten.de [4]. Das spart Kosten!

Steuerliche Aspekte für Arbeitgeber

Bei dem Pro-Kopf-Budget werden die Kosten für jeden anwesenden Gast im Durchschnitt ermittelt. Dazu zählen aber nur Kosten, von denen der Gast selbst profitiert, wie etwa Speisen und Getränke.

Die Kosten für die Deko, die Miete für die Räumlichkeiten und auch die Hintergrundmusik bleiben außen vor. Bei Überschreitung der Pauschale in Höhe von 110 Euro müssen für die Teilnehmer Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden.

Vorsicht ist hier besonders bei teilnehmenden Minijobbern [5] geboten, denn beziehen diese 450 Euro monatlich, steigt deren Lohn durch die Feier über die Grenze von 450 Euro und wird dadurch sozialversicherungspflichtig.

Weite Reise vom Nordpo? Nicht nötig: Den Weihnachtsmann kann man auch hierzulande günstig mieten. [6]

Weite Reise vom Nordpol? Nicht nötig: Den Weihnachtsmann kann man auch hierzulande günstig mieten.

Bild 1: © istock.com/inhauscreative
Bild 2: © istock.com/mediaphotos

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