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Nach Bund-Länder-Konferenz: Dreyer verkündet weitere Lockerungen

Drei Personen gehen eine Treppe hinauf

„Social distancing“ wird etwas aufgelockert.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat nach der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Neues zu verkünden.

So bleiben zwar die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich weiter bis 5. Juni bestehen, aber nun dürfen sich auch Angehörige zweier Haushalte treffen [1]. Auch in anderen Bereichen soll es Lockerungen geben.

„Wir haben viel erreicht“, sagte Dreyer. „Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz ist so niedrig wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie. In Rheinland-Pfalz haben wir heute 6203 Covid-Kranke. Das ist nur noch ein Anstieg um 28 Fälle im Vergleich zum Vortag.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Foto: dts nachrichtenagentur

Das Land Rheinland-Pfalz will auf dieser Basis nun über weitere Schritte entscheiden. Im Vordergrund stünden dabei die „Situation in den Familien, die Wahrung der Bildungschancen junger Menschen und die Eindämmung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden in Folge der Pandemie.“

Aber man habe  klare „Wenn–Dann–Regeln“ entwickelt und einen Grenzwert bei Neuinfektionen festgelegt. Werde dieser überschritten, „müssen wir erneut ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen.“

Monitoring der Infektionszahlen und Grenzwert für Beschränkungskonzept

Foto: Pixabay/jarmoluk

„Wir werden die Infektionszahlen genau beobachten. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, werden wir in einem 3-Stufen Programm mit Beschränkungsmaßnahmen reagieren,“ sagte Dreyer.

Auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate müsse sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb würden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werde.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr neuer Infektionsketten steige. Diese müssten schnell erkannt und unterbrochen werden.

Handy-App und Abstand

Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibe noch für lange Zeit, Abstand zu halten, heißt es in dem Beschluss weiter. Deshalb bleibe es weiter entscheidend, dass Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Auch das Tragen von Alltagsmasken bleibe in bestimmten öffentlichen Bereichen wichtig.

Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten sei der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme, die datenschutzkonform ausgearbeitet werde – eine dezentrale und freiwillige App auf dem Handy.

Schulen schrittweise öffnen

Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Schulen sollen schrittweise wieder öffnen. Die Öffnungen sollen im zwei Wochen Rhythmus erfolgen. Das sei nötig, um das Infektionsgeschehen im Blick behalten und nachsteuern zu können. Erklärtes Ziel dabei ist es, dass alle Schüler vor den Sommerferien tage- oder wochenweise in die Schule kommen können. Die Lerngruppen werden dabei so geteilt, dass in der Regel maximal 50 Prozent der Schüler vor Ort in den Schulen sind. Präsenz- und Fernunterricht werden sich also weiter abwechseln.

Geplant ist, dass am 18. Mai die Berufsbildenden Schulen weiter starten. An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen an die Schulen zurückkehren. So sollen am 25 Mai beispielsweise die dritten Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen.

Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen beispielsweise die achten Klassen, so dass bis Mitte Juni alle Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Kitas

Jedes Kind soll bis zu den Sommerferien Zugang ein „pädagogisches Angebot“ in Kindertagesbetreuung erhalten – wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise.

Im Fokus stehen dabei insbesondere die Vorschulkinder, die auf der Schwelle zur Einschulung stehen. Damit das mit Blick auf den Infektionsschutz umgesetzt werden kann, mit Spitzenverbänden und Ausschüssen gemeinsame Empfehlungen zur Konkretisierung der Hygienepläne in den Kitas vorgelegt. Klar ist: Kita-Kinder brauchen Nähe, sie können Abstand nicht dauerhaft einhalten.

„Das haben wir in unseren Empfehlungen berücksichtigt“, so Bildungsministerin Hubig (SPD).  Der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen, der Kinder, des pädagogischen und nicht pädagogischen Personals stehe an oberster Stelle. „Zu den weiteren Planungen der Kita-Öffnungen stehen wir in engem Austausch mit den Kita-Spitzen und haben vereinbart, dass wir die nächsten Schritte gemeinsam festlegen“, so Hubig. Einen festen Termin gibt es noch nicht.

Gaststätten, Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze 

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz kündigten Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) an, dass Gaststätten- und Hotelbetriebe unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stufenweise wieder öffnen dürfen.

„Ab 13. Mai wollen wir Gastronomen ermöglichen, ihre Lokale für den Innen- und Außenbetrieb von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr wieder zu öffnen. Dafür gelten strenge Auflagen wie Abstandsflächen und Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus soll es in der ersten Phase eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen geben. Des Weiteren gibt es eine Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten möglichst zu minimieren“, so Dreyer und Wissing.

Die Gastronomiebranche habe unter den Corona-Sicherheitsmaßnahmen besonders gelitten, daher sei es wichtig, dass es jetzt eine klare Perspektive gebe. Der Start am Mittwoch, 13. Mai, gebe den Gastronomen die Möglichkeit, sich auf das Wochenende vorzubereiten.

Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein, sowie die Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen dürfen. Auch für sie gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln.

In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Bis dahin soll es bei der Möglichkeit bleiben, Dienst- und Geschäftsreisende zu beherbergen. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.

Körperpflege, Fahrschulen und Bildungsangebote

Am 13. Mai dürfen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Fußpflege, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios und Solarien unter Einhaltung strenger Hygieneregeln öffnen. Ebenso verhält es sich mit den Fahrschulen, die auch am 13. Mai öffnen dürfen.

Alle Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sollen ebenfalls ab 13. Mai die Möglichkeit haben wieder zu öffnen, natürlich unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Besuchsmöglichkeiten 

Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Dabei sei zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürften. Vor dem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wurde  beschlossen, dass in alle Konzepte eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung den wiederkehrenden Besuch durch „eine definierte Person“ ermöglicht, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Sport und Fußballbundesliga

Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werde unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt. Die Sonderstellung von  Berufssportlern erfordere – auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung.

Die Fortsetzung des Spielbetriebs in der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der zweiten Maihälfte sei für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten vertretbar. Die DFL lege die konkreten Daten für die Spiele fest.

Kultur

Die Länder werden in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

Foto (Archiv): Pfalz-Express

Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Schrittweise Öffnung weiterer Bereiche

Rheinland-Pfalz will in der kommenden Woche einen Stufenplan für u.a. die folgenden Bereiche vorlegen:

  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie
  • Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Grenzöffnungen

„Die Bundeskanzlerin hat mir zugesichert, diese Thematik im Rahmen des Corona-Kabinetts auf Bundeseben zu erörtern und eine kurzfristige Rückmeldung durch den Bundesinnenminister angekündigt“, so Malu Dreyer, die den anvisierten 15. Mai für zu spät hält. (red/cli)

 

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