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Moscheebau in Germersheim: Ditib nimmt Klage zurück – alles wieder auf Anfang

So sollte die neue Moschee in der Hans-Sachs-Straße aussehen.
Foto: über DITIB Germersheim (Türkisch Islamischer Kulturverein e.V.)

Germersheim – Es war das Thema des Jahres 2016: Der Türkisch Islamische Kulturverein Ditib Germersheim hatte im Oktober den Grundstein zum Bau der Maresal Fevzi Çakmak-Moschee gelegt [1]. Wenig später hatte dann die Stadt Germersheim beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag für einen vorläufigen Stopp des Moscheebaus eingereicht.

Der damalige Baudezernent und Beigeordnete der Stadt, Norbert König (von Beruf Architekt), hatte den Antrag mit der zu großen Raumordnung [2] begründet. Bei Veranstaltungen, aber auch zeitlich unbegrenzt, könnten sich bis zu 600 Menschen in dem Gebäude aufhalten. Das passe nicht in ein Wohngebiet.

Die Stadt macht macht geltend, die Baugenehmigung sei wegen erheblicher Bestimmtheitsmängel rechtswidrig. Ferner sei das Bauvorhaben „nicht gebietsverträglich“ und verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Dagegen hatte die Ditib geklagt. Nun haben sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Neustadt auf die Wiederaufnahme des Baugenehmigungsverfahrens für die Moschee geeinigt: Ditib hat die gegen die Aufhebung der Baugenehmigung eingereichte Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

„Damit ist die Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung rechtskräftig aufgehoben und die Rechtsposition der Kreisverwaltung, dass diese aufzuheben war, vollumfänglich bestätigt“, heißt es aus der Kreisverwaltung. Die Kosten des Verfahrens trägt Ditib.

Da Ditib jederzeit berechtigt gewesen wäre, ein neues Baugenehmigungsverfahren zu beantragen, hat das Gericht bei der mündlichen Verhandlung angeregt, das bisherige Baugenehmigungsverfahren der Moschee in der Hans-Sachs-Straße auf den Stand vor der Erteilung im Jahr 2016 zurückzusetzen.

Es liegt nun an Ditib, neue Bauunterlagen einzureichen. Sollten diese Unterlagen eingereicht werden, will die Kreisverwaltung den Bauantrag erneut prüfen.

Zum Ausgang des Genehmigungsverfahrens könne die Kreisverwaltung noch keine Aussagen machen, so die Behörde. (cli/red)

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