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Messerattacke in Germersheim: 57-Jähriger wollte Ehefrau töten – Anklage erhoben

Symbolbild: Pfalz-Express

Germersheim – Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den 57-jährigen Mann erhoben, der am späten Abend des 22. Juli 2021 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Germersheim mit einer Vielzahl an Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll – weil er sie töten wollte. 

Dem Mann wird in der Anklage zur Last gelegt, seiner Ehefrau beim Verlassen eines Wohngebäudes aufgelauert, sie unvermittelt mit einem Messer angegriffen [1] und in der Absicht, sie zu töten, vielfach auf sie eingestochen zu haben. Dabei fügte er ihr schwerste Stich- und Schnittverletzungen insbesondere im Oberkörper, Bauch und Gesicht zu. Weiter wird ihm vorgeworfen, auch auf einen Passanten, der der Frau zu Hilfe eilen wollte, mit dem Messer eingestochen und ihn am Bein verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff auf seine Ehefrau heimtückisch handelte, da die Frau nicht mit einem Angriff rechnete und sich somit nicht dagegen wehren konnte.

Weiterhin legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zur Last und geht dabei davon aus, dass der Mann aus Wut und tiefen Rachegefühlen gegenüber seiner Ehefrau handelte, die er für die Trennung und seine eigene Lebenssituation allein verantwortlich machte.

Der Angeschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 31. Januar, 14., 24. und 28. Februar, 14., 18. und 21. März sowie 4. und 8. April 2022, jeweils 9 Uhr.

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