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Leserbrief zu Kulturscheune Minfeld: „Leider kein April-Scherz“

Foto: red

„Als ich am 1. April die Beschlussvorlage für den Minfelder Gemeinderat las, die de facto auf die Schließung der Kulturscheune hinauslief, glaubte ich anfangs an einen April-Scherz. Als ich allerdings das Verfasser-Datum 25.3. sah, begriff ich, dass dies bitterer Ernst war.

Ich begann zu recherchieren und zu telefonieren. Fakt ist, der Förderverein für Französisch hat für den 30.4. eine Veranstaltung „Rock in den Mai“ in der KuSchMi angemeldet. Nach der neuen Versammlungsstätten-Verordnung aus 2018 müssen solche Veranstaltungen der Kreisverwaltung angezeigt werden.

Diese wiederum bat die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigungsfähig sei. Also hat VG-Verwaltung im Beisein des Ortsbürgermeisters eine Begehung der KuSchMi durchgeführt. Grundlage der Begehung war die Baugenehmigung der Kreisverwaltung vom 15.3.1988, in der es eine Reihe von Auflagen gab hinsichtlich des Brandschutzes.

Auf meine Frage, warum man nicht die Bauabnahme zur Grundlage der Begehung aus dem Jahr 1989 genommen habe, erntete ich Stirnrunzeln. Es begann eine fieberhafte Suche nach dem Protokoll der Bauabnahme. Ohne Erfolg.

Die Kreisverwaltung meinte gar, möglicherweise habe eine solche Bauabnahme gar nicht stattgefunden, weil man der Ansicht war, da sei schon alles in Ordnung. Hallo, wie? Die Inbetriebnahme eines öffentlichen Gebäudes ohne Bauabnahme? Geht’s noch? Offensichtlich hat die Kreisverwaltung „vergessen“ ein Bauabnahme-Protokoll zu erstellen. Ich kann mich nicht erinnern, ein solches abgezeichnet zu haben.

Tatsache ist, es gab eine Bauabnahme: Sie fand wohl im ersten Quartal 1989 statt mit Vertretern der Kreisverwaltung, der VG-Verwaltung, dem Architekten und meiner Wenigkeit. Der Vertreter der Bauabteilung des Kreises, zuständig für die Inbetriebnahme-Genehmigung der Scheune, war wohl zum ersten Mal vor Ort. Als er die großen Scheunentore nach Westen und Osten sah, meinte er, da seien optimale Fluchtwege im Verhältnis zur Veranstaltungsfläche gegeben. Die weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung  wurden nach meiner Erinnerung nicht mehr erörtert.

Noch vor gar nicht langer Zeit fand eine Brandschutzbegehung der Scheune durch die Kreisverwaltung statt. Auflage: Die Gerätschaften und Utensilien des Musikvereins, die auf dem Speicher gelagert waren, müssen entfernt werden, was auch geschah.

Sonst keine Auflagen. In der KuSchMi haben seit ihrem Bestehen gefühlt 1000 Veranstaltungen stattgefunden mit internationalen Künstlern, mit nahezu allen örtlichen Vereinen, 30 Jahre lang.

Ich frage mich immer mehr, in welchem Bürokratie-Staat wir leben. Da werden reihenweise Veranstaltungsorte für Vereine geschlossen [1]. So kann man das Vereinsleben kaputt machen. Und wenn es in unseren Dörfern erst mal keine Vereine mehr gibt, dann haben diese Orte auch ihre Seele verloren.“

Clemens Nagel 

Minfeld

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