
Foto (Archiv): Pfalz-Express
Landau – Das Urteil gegen den als „Plakatekleber“ bekannt gewordenen Angeklagten ist rechtskräftig.
Das Landgericht Landau hatte den Mann am 26. April 2024 in einem Berufungsverfahren wegen mehrerer Sachbeschädigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe [1] von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Mann hatte zwischen August 2021 und Januar 2023 im Stadtgebiet von Landau selbstgebastelte Plakate mit fest haftendem Sprühkleber angebracht, unter anderem an Verkehrsschildern, Unter- und Überführungen im Bahnhofsbereich, Wahlplakaten, Eingangstüren von Geschäften und Schaukästen. Die Plakate enthielten laut Gericht wirre Verschwörungstheorien sowie massive Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens.
Nach Einschätzung der Kammer war der Mann zwar vermindert schuldfähig, da er an einer chronischen wahnhaften Störung leidet, dennoch aber strafrechtlich verantwortlich.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat am 23. Juni 2025 die Revision des Angeklagten im Wesentlichen als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
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