- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Landau: Trotz Verbot versammeln sich rund 300 „Querdenker“

Foto: dts Nachrichtenagentur

Landau – Trotz der Verbotsverfügung durch die Versammlungsbehörde und richterlicher Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Neustadt für die am Sonntag angekündigte Kundgebung im Stadtgebiet Landau trafen sich ab 18 Uhr rund 300 „Querdenker“ vor dem Hauptfriedhof in der Zweibrücker Straße, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

[Lesen Sie dazu: Landau verbietet „Querdenken“-Demo [1]]

Angemeldet hatte die Kundgebung der Sinsheimer HNO-Arzt Bodo Schiffmann, gegen den die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen gefakter Corona-Atteste ermittelt und der mittlerweile eine der Leitfiguren der „Querdenken“-Bewegung ist.

In Landau kam es – wie bei anderen „Querdenken“-Demos auch – zu zahlreichen Verstößen gegen die Maskenpflicht. Wie die Polizei mitteilte, trugen nur einige wenige einen Mund-Nasen-Schutz oder hielten den Mindestabstand ein.

Mit Lautsprecherdurchsagen machte die Polizei wiederholt auf das bestehende Verbot aufmerksam. Der Großteil ignorierte demnach die Durchsagen. Daraufhin wurde begonnen, die Personalien dieser Coronamaßnahmen-Gegner festzustellen. Anschließend erhielten sie einen Platzverweis für das Stadtgebiet. Gegen sie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.

In einem Fall leistete ein Ehepaar Widerstand, indem es sich gegen die Identitätsfeststellung wehrte. Sowohl der Mann als auch seine Ehefrau müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Widerstands verantworten.

Später bildeten sich immer wieder kleinere Personenansammlungen im Stadtgebiet, unter anderem vor dem Amtsgericht, dem Rathausplatz, in der Annweilerer Straße und auf dem Weißquartierplatz. Auch von diesen Personen wurde die Identität festgestellt bzw. ein Platzverweis erteilt, weil sie die bestehenden Vorschriften nicht beachteten.

Insgesamt wurden 57 Platzverweise ausgesprochen und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen die Verantwortlichen wird eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz der Staatsanwaltschaft Landau vorgelegt, so die Polizei.

Print Friendly, PDF & Email [2]