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Landau: Ermittlungsverfahren zum Tod eines Vierjährigen in Indoorspielpatz eingestellt

Symbolbild: Pfalz-Express

Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat das Todesermittlungsverfahren, das im Zusammenhang mit dem Tod eines vierjährigen Jungen in einem Indoorspielplatz [1] am 20. April 2019 geführt wurde, eingestellt.

Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden hätten sich bei den Ermittlungen nicht ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Bei der Obduktion konnten demnach keine Verletzungen festgestellt werden, die todesursächlich gewesen sein könnten. Es ergaben sich auch keine Hinweise auf ein „todesursächliches Sturz- oder Unfallereignis“ im Zusammenhang mit der Nutzung der Spielgeräte oder auf einen Zusammenstoß mit einem anderen Kind.

Nach den rechtsmedizinischen Untersuchungen gilt als Todesursache Herzversagen infolge einer akuten Herzrhythmusstörung. (red)

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