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Kreisverwaltung wartet auf Förderrichtlinie zur Anschaffung von Luftreinigern: Land um Klarheit gebeten – auch bei Verstärkerbussen

Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – In knapp drei Wochen beginnt das neue Schuljahr.

Laut Landrat Dr. Fritz Brechtel lasse Landesregierung die Kommunen als Schulträger in vielen Punkten im Unklaren. Bis heute wisse man zum Beispiel nicht, ob wir weiterhin Verstärkerbusse zur Entlastung der Schulbusse einsetzen dürften. „Und beim Thema ’Luftreinigungsgeräte’ wurde zwar für den heutigen Tag eine neue Förderrichtlinie angekündigt, ob die Zeit allerdings ausreicht, um noch rechtzeitig agieren zu können bleibt fraglich. Bis dato liegen uns keine näheren Informationen dazu vor, was tatsächlich gefördert werden wird.“ Landrat Fritz Brechtel und Christoph Buttweiler, Schuldezernent im Kreis Germersheim und Erster Kreisbeigeordneter, hatten sich einiges für die Sommerferien erhofft.

Buttweiler hat vorgerechnet, was es bräuchte, um einen Großteil der Klassenräume mit derartigen Anlagen auszustatten: „Wenn wir tatsächlich, wie von vielen gefordert, die Klassenräume, Fachklassen, die Räume für das Lehrpersonal oder Container mit Luftreinigern ausstatten würden, bräuchten wir insgesamt 1.475 Geräte. Die wiederum würden Kosten in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro verursachen. Das Gesamtprogramm, das seitens der Landesregierung für die Luftreinigung in Schulen aufgestellt wurde, umfasst für das gesamte Bundesland zwölf Millionen Euro.“

Allerdings nennt die Förderrichtlinie des Landes als Voraussetzung für eine Zuwendung den Umstand, dass „… für den Schulraum, für den eine Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten vorgesehen ist, keine einfachere und wirtschaftlichere Möglichkeit besteht, die Aerosolkonzentration auf das notwendige Maß abzusenken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Raum nicht ausreichend zu belüften ist, weil die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können“.

Gelten weiterhin diese Kriterien, würden im Kreis Germersheim alle weiterführenden Schulen geprüft und wo möglich, mit Geräten versorgt. Sollten die neuen Richtlinien weitere Anschaffungen ermöglichen, sieht sich das Gebäudemanagement der Kreisverwaltung gut gerüstet, um auch kurzfristig Anträge für die Anschaffung weiterer Luftreinigungsgeräte vorzubereiten. Wenn die neuen Förderrichtlinien keine gravierenden Änderungen enthalten, bliebe es schließlich bei den bereits 29 angeschafften Luftreinigungsgeräten, die in bislang drei schlecht zu belüftenden Räumen und 22 Mensen installiert wurden. Weitere Anschaffungen sind für die Sprachförderschule in Rülzheim vorgesehen.

Doch selbst nach einer Installation der Luftreinigungsgeräte oder dem Einbau von mobilen Luftfiltern müssen die Räume, laut benannter Richtlinie, regelmäßig gelüftet werden – auch im Winter. „Weniger Tests für Schülerinnen und Schüler, keine Klarheit beim Vorgehen mit Luftreinigern und stattdessen weiterhin das Lüften von Räumen bei vollem Präsenzunterricht propagieren, während viele Eltern aber auch regionale Busunternehmen darauf warten, ob das Konzept der Verstärkerbusse weitergeführt wird, das ist nicht die Zusammenarbeit, die wir uns in Pandemie-Zeiten gewünscht hätten“, kritisiert Brechtel.

Zumindest die Tatsache, dass inzwischen auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren [1] geimpft werden können, stimmt die Kreisspitze zuversichtlich. Brechtel wörtlich: „Wenn viele Menschen weiterhin die Impfangebote in Anspruch nehmen und sich viele Eltern dazu entschließen ihre Kinder impfen lassen, dann sind dies die besten Voraussetzungen, das Coronavirus in Schach zu halten.“ (kv/red)

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