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Kreisverwaltung Germersheim stellt Strafanzeige gegen AfD-Abgeordneten Joa

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AfD-Mitglieder vor der Kreistagssitzung am 7. März. Rechts Matthias Joa. 
Fotos: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung hat Strafanzeige gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Joa gestellt.

Der Grund: Die Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung. Die Strafanzeige der Kreisverwaltung wurde bereits am 7. März gestellt.

Am selben Tag – dem 7. März – hatten sich etwa 25 AfD-Mitglieder vor dem Stadthaus in Germersheim postiert, wo die Kreistagssitzung abgehalten wurde (mehr Informationen hier [2]).

Schon im Vorfeld der Sitzung mussten die Kreistagsmitglieder durch ein Spalier von AfD-Demonstranten laufen, die sich am Eingang mit Schildern in zwei Reihen aufgestellt hatten. Die AfD-Kreistagsfraktion hatte für die Sitzung den Antrag „Unterrichtung Tötungsdelikt 27.12.2017“ gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat nun in einem – eigentlich als vertraulich gekennzeichneten – Schreiben Landtagspräsident Hendrik Hering darüber unterrichtet, dass sie beabsichtige, ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach Paragraf 26 Nr. 2 des Versammlungsgesetzes einzuleiten. Matthias Joa selbst hatte es am Samstagabend auf seiner Facebookseite öffentlich gemacht.

Das Schreiben endet mit der Bitte an den Landtagspräsidenten, eine Entschließung des Landtags über die Genehmigung der Strafverfolgung herbeizuführen – sprich, die Immunität aufzuheben. Eine Entschließung ist rechtlich allerdings nicht verbindlich, sie hat lediglich auffordernden Charakter.

Joa als Verantwortlicher der Versammlung hatte an jenem Tag (7. März) Beamten der Versammlungsbehörde und der Polizei (die von einem „anonymen Mitteiler“ offenbar einen Tipp bekommen hatte) erklärt, es habe sich um eine spontane Versammlung gehandelt. Die Plakate würden ständig in den Fahrzeugen mitgeführt und seien nicht extra für den 7. März hergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und argumentiert, dass offensichtlich eine ausreichende Zeitspanne zur Anmeldung der Versammlung zur Verfügung gestanden hätte. Diese sei von Joa jedoch missachtet worden, heißt es in dem Schreiben, das von der Leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig unterzeichnet ist.

Joa selbst kommentiert die Strafanzeige als „lächerlich“. Es gehe in diesem Fall um „Unterdrückung und Einengung von Kritik und Protest.“

Von der Kreisverwaltung ist am Wochenende niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. (cli)

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