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Kandel: Nach Eilantrag an Verwaltungsgericht: „Frauenbündnis Kandel“-Kundgebung darf stattfinden

Marco Kurz
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Kandel – Die Kreisverwaltung hat am Freitagnachmittag eine kurzfristig für Sonntag angemeldete Kundgebung des „Frauenbündnisses Kandel“ verboten. 

Das Verbot begründete die Kreisverwaltung [1] damit, dass die öffentliche Sicherheit unter anderem aufgrund der Erfahrungen und aktueller Hinweise auf Gegendemonstrationen nicht gewährleistet werden könne. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ein Verbot jeglicher Ersatzveranstaltungen ausgesprochen.

Wie der Initiator des „Frauenbündnisses Kandel“, Marco Kurz, dann am Abend über seine Facebookseite mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt einem Eilantrag des Bündnisses auf Aufhebung des Verbots stattgegeben – die Versammlung am Vormittag ab 10 Uhr in der Birkenstraße darf laut Kurz demnach stattfinden.

Zuvor hatte Kurz Beschwerde bei der Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung eingelegt. Diese sei mittlerweile vom Richter ebenfalls über die Entscheidung informiert worden.

Nachtrag: Am Samstagnachmittag teilte die Kreisverwaltung Germersheim mit, dass sie auf einen Gang zum Oberverwaltungsgericht [2] verzichtet.

(red/cli/aktualisiert)

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