
Foto: Pfalz-Express/KI
Kaiserslautern – Die schweren Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel zwischen Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern haben für beide Vereine erhebliche Konsequenzen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und einem teilweisen Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt. Waldhof Mannheim wurde bereits zuvor mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro und Zuschauerbeschränkungen belegt.
Wie der DFB am Montag (26. Oktober 2026) mitteilte, darf der FCK von seiner Geldstrafe bis zu 120.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen oder Gewaltprävention verwenden.
Zusätzlich verhängte das DFB-Sportgericht einen teilweisen Zuschauerausschluss für ein Heimspiel. Diese Strafe wurde allerdings bis zum 31. März 2028 zur Bewährung ausgesetzt. Die Fans dürfen damit vorerst weiterhin ins Stadion. Bei erneuten schwerwiegenden Ausschreitungen droht dem Verein jedoch die Vollstreckung des Zuschauerausschlusses.
Der FCK akzeptierte das Urteil inzwischen. Das teilte der Verein am Dienstag (27. Oktober 2026) mit. Die Lauterer hatte die ursprünglich geforderte Strafe zunächst abgelehnt. Das Sportgericht berücksichtigte schließlich strafmildernd, dass sich der Verein von den Ausschreitungen distanziert und bereits Maßnahmen zur Aufklärung der Vorfälle eingeleitet hatte.
Pyrotechnik, herausgerissene Sitze und Raketen
Die Strafen gingen auf das DFB-Pokalspiel am 21. August 2026 im Mannheimer Carl-Benz-Stadion [1] zurück. Bereits vor dem Anpfiff zündeten Kaiserslauterer Anhänger zahlreiche Bengalische Fackeln und Böller. Raketen und Rauchtöpfe flogen auf das Spielfeld. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Partie unmittelbar nach dem Anpfiff unterbrochen werden.
Auch während des Spiels wurde in beiden Fanblöcken wiederholt Pyrotechnik gezündet. Im Kaiserslauterer Zuschauerbereich rissen Anhänger mehrere Sitzreihen aus ihrer Verankerung. Nach dem Ende der regulären Spielzeit schossen FCK-Anhänger Raketen in Richtung der Mannheimer Haupttribüne.
Platzsturm und massive Angriffe auf Polizisten
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim hatte sich die Stimmung zuvor auch auf dem Spielfeld zugespitzt. Zwischen Spielern beider Mannschaften war eine Rudelbildung entstanden. Anschließend flogen aus den Zuschauerrängen Becher in Richtung der Kaiserslauterer Mannschaft.
Als Raketen aus dem FCK-Block in Richtung der Haupttribüne geschossen wurden, stürmten Mannheimer Anhänger das Spielfeld. Zahlreiche Polizeikräfte, darunter auch berittene Beamte, mussten eingreifen und die Personen in die Zuschauerbereiche zurückdrängen. Dabei wurden die Polizisten massiv mit Pyrotechnik beschossen.
Nach Angaben des DFB waren rund 30 vermummte Mannheimer Anhänger auf das Spielfeld vorgedrungen. Sie hatten die eingesetzten Polizisten unter anderem mit Pyrotechnik, Sitzschalen und Fahnenstangen angegriffen. Die Verlängerung konnte erst nach einer rund 35-minütigen Unterbrechung beginnen.
Insgesamt waren rund 1.400 Polizisten im Einsatz, 35 von ihnen wurden verletzt. Außerdem mussten 85 Zuschauer medizinisch betreut werden, acht kamen ins Krankenhaus.
Auch nach Spielende gingen die Ausschreitungen weiter. Kaiserslauterer Anhänger zündeten im Gästefanblock die zuvor für eine Fan-Aktion verwendeten Dekorationen an. Die Feuerwehr musste den Brand löschen. Dabei entstand erheblicher Sachschaden.
Waldhof Mannheim muss 100.000 Euro bezahlen
Bereits am 15. Oktober 2026 hatte das DFB-Sportgericht Waldhof Mannheim wegen des Verhaltens seiner Anhänger und eines teilweise nicht ausreichenden Ordnungsdienstes zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Bis zu 40.000 Euro darf der Verein für Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen einsetzen.
Darüber hinaus verhängte das Gericht für zwei Heimspiele einen teilweisen Zuschauerausschluss. Die Vollstreckung eines dieser Ausschlüsse wurde bis zum 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt. Der andere betraf bereits die Partie gegen die TSG Hoffenheim II am Sonntag (25. Oktober 2026).
Waldhof muss außerdem bis zum 30. Juni 2027 die Qualifizierung von 250 Ordnern nachweisen. Der Verein akzeptierte das Urteil.
Polizei richtete elfköpfige Ermittlungsgruppe ein
Neben den sportgerichtlichen Verfahren beschäftigten die Ausschreitungen auch die Strafverfolgungsbehörden. Das Polizeipräsidium Mannheim hatte bereits Anfang September die Ermittlungsgruppe „Campus Ludi“ eingerichtet. Ihr gehörten elf Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei an.
Die Ermittlungsgruppe sollte die zahlreichen Vorfälle aufarbeiten, Foto- und Videoaufnahmen auswerten und Tatverdächtige identifizieren.
DFB spricht von einem beinahe beispiellosen Exzess
DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann bezeichnete die Vorfälle im Zusammenhang mit dem FCK-Urteil als „beinahe beispiellosen Exzess“. Besonders der Abschuss von Raketen in Richtung anderer Zuschauer sei nicht hinnehmbar. Die Bewährungsentscheidung beim Zuschauerausschluss wertete er als letzte Warnung an den Verein.
Zugleich würdigte Bergmann, dass sich der FCK von den Ausschreitungen distanziert und Maßnahmen zur Aufklärung und Ermittlung der Verantwortlichen eingeleitet hatte.
Der FCK hatte bereits im September eine umfassende Aufarbeitung angekündigt und sich ausdrücklich von Gewalt, Hass und Bedrohungen distanziert.
Insgesamt belaufen sich die vom DFB-Sportgericht verhängten Geldstrafen gegen beide Vereine auf 400.000 Euro. (red)