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Jugendliche Kalmit-Zerstörer müssen gemeinnützige Arbeit leisten

Verwüstete Kapelle auf der Kleinen Kalmit.
Foto (Archiv): ld

SÜW/Arzheim/Landau – Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht auf den 1. November 2019 mit einem Radlader auf einer Verwüstungsfahrt von Landau auf die Kleine Kalmit in Arzheim erhebliche Beschädigungen und Zerstörungen verursacht haben (wir berichteten mehrfach), müssen nun unter anderem gemeinnützige Arbeit leisten.

[Lesen Sie dazu: Mit geklautem Radlader: Verwüstungstour von Landau nach Ilbesheim] [1]

Dazu hat sie das Amtsgericht Landau am 24. Juni „verdonnert“. Die Staatsanwaltschaft Landau hatte gegen die zwei 16- und 17-jährigen Jugendlichen aus Landau und dem Kreis Südliche Weinstraße Anklage beim Jugendrichter wegen „Sachbeschädigung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und teilweiser Zerstörung von Bauwerken“ erhoben.

Die geständigen und reuigen Angeklagten wurden vom Jugendrichter mit „Erziehungsmaßregeln zur künftigen Lebensführung, zur Aufarbeitung des Tatgeschehens einschließlich der Ursachen hierfür, zur Schadenswiedergutmachung und zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit“ belegt. (cli/red)

 

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