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Germersheim: Verhaltensauffälliger Asylbewerber löste 104 Polizeieinsätze aus

Germersheimer Anlaufstelle für Asylbegehrende und Obdachlose.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim – 104 Polizeieinsätze hat der stadtbekannte und verhaltensauffällige Asylbewerber aus Germersheim (wir berichteten [1]) ausgelöst, und zwar von Juni 2017 bis einschließlich Juli 2019.

Das ergab die polizeiliche Auswertung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Joa (Kreis Germersheim).

Der aus Afrika stammende Mann hatte im Mai 2017 einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hatte im Dezember 2017 das Vorliegen von Abschiebeverboten [2] festgestellt, weshalb die zuständige Ausländerbehörde zunächst eine Aufenthaltserlaubnis erteilte und später verlängerte.

Seit 15. August 2019 sitzt der Mann nach diversen erfolglosen Aufenthalten in der Psychiatrie nun in Untersuchungshaft. In dem Haftbefehl werden ihm 35 Straftaten zur Last gelegt, darunter mehrere Fälle von Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Beleidigung, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch von Kindern durch exhibitionistischer Handlungen.

Die im Haftbefehl aufgelisteten Taten werden beim Amtsgericht Landau (Jugendschöffengericht) angeklagt. In diese Anklage aufgenommen wurden zwei weitere Anklagen wegen Diebstahls und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Diese Taten sollen zwischen Dezember 2017 und Juli 2019 begangen worden sein.

Weitergehende Informationen dazu und auf seinen Asylstatus seien mit Blick auf die „schutzwürdigen Interessen des Betroffenen grundsätzlich vertraulich zu behandeln und können im Rahmen der kleinen Anfrage nicht mitgeteilt werden“, so Staatsekretärin Dr. Christiane Rohleder in der Antwort auf die Anfrage Joas. Fragen könnten nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Ausschusses beantwortet werden, wozu die Landesregierung selbstverständlich bereit sei.

Dem Polizeipräsidium Rheinpfalz seien für Gewahrsamsmaßnahmen bislang Kosten von insgesamt 384,50 Euro entstanden, heißt es weiter. Weitere Kosten, beispielsweise zur Krankenversorgung, trägt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Landkreis Germersheim. Deshalb konnte die Landesregierung keine Auskünfte über die Kosten von Krankenhausaufenthalten des Mannes geben, auch keine Informationen zu den Kosten von Integrationsmaßnahmen.

Weil ein Widerrufen von Abschiebeverboten erst seit Juli 2019 rechtskräftig ist, konnte die Ausländerbehörde im Fall des unliebsamen Asylbewerbers bislang nicht tätig werden. Mittlerweile hat sie aber nach Auskunft von Staatssekretärin Rohleder aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. (red)

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