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Fraktionslose Stadträte Lutzke und Seibel: Wurden nicht über Muezzin-Ruf informiert

Armin Lutzke (li.), Gerald Seibel.
Fotos v. privat

Germersheim – Ein Satz in einem Artikel der „Rheinpfalz“ zum Muezzin-Ruf hat die beiden Stadträte Armin Lutzke und Gerald Seibel auf den Plan gerufen.

Es geht um eine Vereinbarung des Migrationsbeirats und dem Germersheimer Bürgermeister Marcus Schaile (CDU). Der hatte genehmigt, dass wegen des Kontaktverbots in der Coronakrise die Gläubigen durch einen einmaligen Ruf [1] pro Tag zum gemeinsamen Gebet finden können – im zeitlichen Sinne, denn die Moscheen sind, wie die Kirchen auch, geschlossen.

In dem Beitrag der Rheinpfalz wird Schaile mit der Aussage zitiert, „die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat seien einverstanden“.

Das aber suggeriere, dass alle Mitglieder des Stadtrats ihr Einverständnis zu dieser Vorgehensweise erklärt hätten, schreiben Lutzke und Seibel, die beide seit einiger Zeit fraktionslos sind. Das sei aber mitnichten der Fall. „Sollte das der Bürgermeister wirklich so erklärt haben, wäre das rechtlich nicht haltbar.“

Lutzke und Seibel zitieren aus dem Kommunalbrevier wo es unter „Bildung von Fraktionen“ heißt:

Der Stadt-/Gemeinderat ist kein Parlament im verfassungsrechtlichen Sinn, sondern ein beschließendes Verwaltungsorgan.“ […] „Fraktionen entstehen durch einen Zusammenschluss von Ratsmitgliedern. Sie sind Personenvereinigungen und haben kommunalrechtlich die Stellung eines Organteils. Sie können nur solche Rechte wahrnehmen, die ihnen als solche durch Gesetz oder durch die Geschäftsordnung eingeräumt sind. Sie sind nicht befugt, Kompetenzen des Stadt-/Gemeinderates als Organ zu vertreten. Ebenso können Sie nicht als Vertreter von Interessen, die den Mitgliedern der Fraktion in Form von individuellen Mitgliedschaftsrechten zusteht, auftreten.

Daraus gehe „klar hervor“, dass die Einholung des Votums der Fraktionsvorsitzenden unter Vernachlässigung der fraktionslosen Mitglieder im Rat zu einer Entscheidungsfindung rechtlich nicht zulässig sei, so die beiden Stadträte. Da der Bürgermeister keine Abstimmung mit den beiden fraktionslosen Ratsmitgliedern gesucht habe, könne man nicht davon sprechen, dass der Stadtrat damit einverstanden gewesen sei. (red)

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