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FDP: Verfassungsschutz-Chef muss AfD-Beratungs-Vorwürfe ausräumen – Amt weist Vorwürfe zurück

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Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die FDP-Opposition im Bundestag will die Bundesregierung im Innenausschuss zu dem Verdacht befragen, dass Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry im Jahr 2015 Tipps gegeben habe, wie sie eine Beobachtung durch seine Behörde vermeiden könne.

„Der Verfassungsschutz darf keine Beratungsstelle für extremistische Parteien sein“, sagte FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Der Vorwurf einer exklusiven Beratung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wiegt schwer und Aufklärung tut hier dringend not. Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen muss die Vorgänge um seine Person dringend ausräumen und sich insbesondere zu seinen Kontakten zu Ex-AfD-Chefin Frauke Petry erklären“, so Strasser.

Ansonsten stehe zu befürchten, dass der Ruf des Nachrichtendienstes weiteren Schaden nehme. „Als FDP-Fraktion werden wir deshalb zu diesem Sachverhalt einen Bericht der Bundesregierung im Innenausschuss einfordern.“

Maaßen soll der „Bild am Sonntag“ zufolge der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry geraten haben [2], ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wegen seiner rechtsnationalen Ansichten anzustrengen. Dann würde die AfD einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz entkommen, die er selbst nicht wünsche, soll Maaßen gesagt haben.

Auch Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hatte zuletzt den Verfassungsschutzpräsidenten aufgefordert, sich umgehend zu dem „ungeheuerlichen Vorgang“zu erklären.

Maaßen weist Vorwürfe zurück

Maaßen hat nach eigenen Worten nicht mit Vertretern der AfD darüber geredet, wie die Partei einer Beobachtung entgehen könne. Das stellte das Kölner Bundesamt gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe klar und wies damit entsprechende Vorwürfe zurück.

Es entspreche auch nicht den Tatsachen, „dass Dr. Maaßen der AfD oder einzelnen Führungspersonen geraten hat, ein Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Höcke einzuleiten“.

Generell führe die Amtsleitung des Verfassungsschutzes regelmäßig Gespräche im parlamentarischen Raum. Diese dienten der Aufgabenerfüllung, den politischen Gesprächspartnern sei Vertraulichkeit zugesagt worden. Für den Verfassungsschutz seien „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspukte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzverbund begründen würden“. (dts/red)

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