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Einzelhandel in Pirmasens wehrt sich weiter: Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

An zentraler Stelle der Pirmasenser Haupteinkaufsstraße (Fußgängerzone): das Alte Rathaus
Foto: Jürgen Kappenberg, Pirmasens

Pirmasens (Südwestpfalz). Einzelhändler in Pirmasens setzen sich weiter gegen Teile der aktuellen „Allgemeinverfügung“ ihrer Stadt zur Wehr.

„Wir haben gestern unsere Rechtsanwälte beauftragt, dieses Verfahren im Namen unseres Mitglieds, der Firma Ilka Knüttel, einzuleiten und unsere Beschwerde wird heute, spätestens morgen, beim OVG Koblenz (Oberverwaltungsgericht) eingehen“, kündigt Erich Weiss, Vorstand des örtlichen Handelsverband Pirmasens-Südwestpfalz am 8. April an. Die Urteilsbegründung gebe Anlass, Beschwerde in Koblenz einzulegen.

Man haben zusammen mit dem juristischen Berater den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (vom 5. April, (5 L 334/21.NW) [1] ausgewertet. Das Gericht gehe nicht näher auf die Klagepunkte „Gleichbehandlung“ und „Abwägung“ ein. Man erhoffe sich, „dass die Ungleichbehandlung im Handel beendet wird, damit unsere Innenstädte auch in der Zukunft lebendige Zentren bleiben können“.

Ein Aspekt dieses Geschehens ist, dass sich die Geschäftsleute genötigt sehen, eine Allgemeinverfügung anzufechten, welche die Stadt Pirmasens so nicht erlassen wollte, namentlich Oberbürgermeister Markus Zwick.

Gegen ihre Überzeugung und ihren erklärten Willen waren die Stadtoberen von der Landesregierung letztlich mittels Erlass gezwungen worden. Dementsprechend hatte nach Bekanntwerden des Verwaltungsgericht-Beschlusses „die Stadtspitze bedauert, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens auch weiterhin nicht möglich ist“.

„Für eine eventuelle Beschwerde des Einzelhandels beim OVG hat die Stadtspitze Verständnis“, wurde erklärt. (Wir berichteten [2].)

Die Klägerseite ihrerseits bedauert ausdrücklich, gezwungen zu sein, gegen die Verfügung einer Stadt vorgehen zu müssen, die in Wirklichkeit auf ihrer Seite steht, wie Verbandsvorstand Weiss vor Einreichung des (zwischenzeitlich abgelehnten) Eilantrages beim Gericht in Neustadt im Gespräch mit dem Verfasser erklärt hatte. (Wir berichteten [3].) (Werner G. Stähle)

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