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Bürgerbündnis Wörth am Rhein: „Frauenbündnis und Marco Kurz müssen Farbe bekennen“

Am 23. September 2018 hielt das „Frauenbündnis Kandel“ eine Kundgebung in der Birkenstraße ab. Davon ist in dem betreffenden Video ein kurzer Ausschnitt zu sehen.
Foto: Pfalz-Express

Kandel/Wörth – Das „Bürgerbündnis in der Stadt Wörth am Rhein“ hatte Marco Kurz vom „Frauenbündnis Kandel“ dazu aufgefordert, Stellung zu beziehen [1] zu einem Video, in dem Kurz und seine Demonstration zu sehen war.

Im Video wird zum 1. Dezember 2018 zum Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zum Generalstreik, zum massenhaften Bargeldabheben, zum massenhaften Krankmelden oder Urlaubnehmen mit dem Ziel der Stilllegung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, zum Anlegen von Vorräten und zur Bereitschaft zur Mitwirkung an Aktionen aufgefordert.

Marco Kurz, der Initiator des „Frauenbündnisses Kandel“ hatte auf Anfrage des Pfalz-Express mitgeteilt: „Auf derartigen Unsinn, der offensichtlich als Racheaktion auf meine Strafanträge gegen Herrn Nitsche wegen übler Nachrede und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dient, sehe ich keinen Anlass zu einer Antwort. Meine Zeit ist zu wertvoll, um mich mit solch niveaulosen Versuchen, meine Person zu diskreditieren, zu beschäftigen.“

Dazu stellt Dr. Dennis Nitsche, Sprecher des „Bürgerbündnisses Wörth“ fest: „Herr Kurz vermeidet jede klare Stellungnahme und weicht aus. Er hat offenbar weder den Mut sich zu einer eindeutigen Ablehnung noch für ein Bekenntnis zu den geistigen Inhalten des Videos zu bekennen. Es wäre für Herrn Kurz ein leichtes mit wenigen Sätzen darzulegen, falls das Video ohne sein Wissen entstanden und verbreitet wird und dass er jeglichen Aufruf zum Umsturz der parlamentarischen Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung scharf verurteilt und sich von den Urhebern distanziert. Dass Kurz das nicht tut, bestärkt in der Wahrnehmung, dass es sich bei dem von Kurz angeführten Frauenbündnis um Rechtsextremisten handelt.“

Nitsche weiter: „Ich fordere alle Bürgerinnen und Bürger, die bislang die Protestmärsche des Herrn Kurz unterstützen, dazu auf, auf eine Klarstellung hinzuwirken oder sich angesichts solcher Unstimmigkeiten zu distanzieren. Es ist schwer vorstellbar, dass ein aufrechter Demokrat dulden würde, in einem solchen rechtsextremistischen Video persönlich gezeigt zu werden.“

Die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei keine legitime Meinung angeblich besorgter Bürger. Sie sei schlicht verfassungsfeindlich. „Es ist vollkommen akzeptabel und respektabel, wenn Menschen unterschiedliche Einstellungen, Sichtweisen und Meinungen vertreten, solange diese den Boden des Grundgesetzes nicht verlassen. Nicht akzeptabel und nicht respektabel ist aber die Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Nitsche. „Unsere Flagge schwarz-rot-gold steht für die Bundesrepublik Deutschland und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer sie führt sollte sich auch zu den mit diesen Farben verbundenen Werten bekennen.“

Dr. Nitsche weist darauf hin, dass ihm bislang kein von Herrn Kurz „vollmundig angekündigter Strafantrag“ und keinerlei Strafanzeigen gegen ihn bekannt seien. Insofern seien die von Kurz gemutmaßten Racheaktionen auch Humbug. „Heiße Luft und Drohungen“, bewertet Nitsche.

Kurz: „Nitsche nicht der richtige Gesprächsparter“

Auf erneute PEX-Anfrage bei Marco Kurz antwortete dieser wie folgt: „Herr Nitsche hat, als Bürgermeister von Wörth, meinem Arbeitgeber und vier weiteren Pressestellen meine schriftlich an ihn gerichtete Aufforderung zur Unterlassung seiner üblen Nachrede gesendet, ohne dass er dazu meine Genehmigung hatte. D.h. er hat meine Privatadresse, meine Arbeitsplatzdaten und den Inhalt des Schreibens ohne meine Zustimmung u.a. dem SWR, der Rheinpfalz und dem Pfalz-Express zugänglich gemacht und sich somit strafbar gemacht.

Ich habe deshalb Strafantrag gestellt und die Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz eingeschaltet, welche die Bearbeitung auch bereits bestätigt hat. Die Bestätigung des Strafantrags sowie der Datenschutzbeauftragten stelle ich gerne der Redaktion zur Verfügung, wenn Herr Nitsche dies gerne hätte. Da sich Herr Nitsche somit mir gegenüber durch üble Nachrede, Unterstellungen und grobe Datenschutzverstöße disqualifiziert hat, sehe ich in ihm nicht den richtigen Gesprächspartner für solche Anfragen. Gerne stehe ich aber unabhängigen Pressevertretern außerhalb von Anfragen Nitsches zur Verfügung.“ (red)

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