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BI „Kein Gefahrstofflager“ erringt Teilerfolg

Der Stein des Anstoßes: Die Erweiterung des Gefahrstofflagers im US-Depot in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim/Lingenfeld – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags will eine Vor-Ort-Besichtigung zu der im Oktober 2019 eingereichten Petition zur Gleichbehandlung militärischer und zivilrechtlicher Gefahrstofflager vornehmen. Das teilte die Bürgerinitiative (BI) „Kein Gefahrstofflager“ mit, die die Petition initiiert hatte.

Schon seit etlichen Jahren gibt es Streit um die Erweiterung und Überwachung des Gefahrstofflagers im US-Depot. Mehr dazu zum Beispiel hier [1].

Die BI kommt nun nach eigenen Angaben deutliche Schritte voran. So habe die neue Petitionsausschussvorsitzende der Ampelregierung, Corinna Rüffer (Grüne), die BI- Petition einer wirklichen Bearbeitung zugeführt. Zwei Jahre lang habe sich unter der Vorgängerregierung rein gar nichts getan, so Gerald Seibel, der 2. Vorsitzende der Bürgerinitiative. Deshalb hatte man sogar eine Weiterleitung der Petition an die EU-Kommission in Erwägung gezogen.

Ein Schreiben aus Berlin…

Außerdem erhielt die BI ein Schreiben des Verteidigungsministeriums (veranlasst hatte das der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, der südpfälzische SPD-Abgeordnete Thomas Hitschler), „worin unmissverständlich ausgeführt wurde, dass die Bundeswehr mit ihrer nachrangigen Behörde BAIUDBw auch die immissionsschutzrechtliche Überwachung des US-Depot und seiner Gefahrstofflager vorzunehmen hat.“

Die habe das BAIUDBw [2] (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) bisher bestritten und sich nur für die Überwachung zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für die deutschen Zivilbeschäftigten für zuständig erklärt. „Auch hier ist somit zwischenzeitlich eine Konkretisierung eingetreten und wir wirken gemeinsam mit der Kreisverwaltung auf eine zukünftige Umsetzung hin“, so Seibel.

…und ein Schreiben aus Mainz

Und noch ein Schreiben flatterte der BI ins Haus und zwar vom Mainzer Umweltministerium. Es betraf die Anfrage der Bürgerinitiative über die Zuständigkeit zur Überwachung von Umweltbelangen. Das Umweltministerium führte aus, dass die Zuständigkeit für den Umweltschutz, die Wasser- und Bodenverschmutzung und deren Überwachung bei der Kreisverwaltung liege.

Die BI hat somit einen Teilerfolg erreicht. „Es dürfte somit nun keine Gründe mehr geben, die einem regelmäßigen und übergreifenden Überwachungsablauf entgegenstehen. Auf die Erstellung eines entsprechenden Prüf-, Mess- und Probeentnahmeplans unter Federführung der Kreisverwaltung und Einbindung alle Beteiligten wirken wir hin“, hieß es.  (cli/red) 

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