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Außengastronomie öffnet in Rheinland-Pfalz – Was Gäste beachten müssen

Symbolbild: Pfalz-Express

RLP –  Mal wieder gemütlich einen Kaffee trinken gehen oder sich im Restaurant zum Essen verabreden – das soll ab Montag (22. März 2021) in ganz Rheinland-Pfalz wieder möglich sein. Allerdings braucht es dazu einige Vorbereitungen.

Die Landesregierung will nur unter bestimmten Bedingungen die Außengastronomie öffnen. Alles muss im Freien stattfinden – aber immerhin. „Wir sind der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen `Coffee to go` im Gedränge“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer [1] (SPD) am Freitagabend.

Die Voraussetzungen sind ein gültiger negativer Schnelltest für die Besucher und natürlich die Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen.

Der gemeinsame Besuch ist allerdings nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, die nur unmittelbar am Platz abgenommen werden darf.

Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen.

Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontaner Termin fürs Shoppen und kein Kontaktsport

Außerdem sieht die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit (direkt in den Läden vor Ort) erweitert.

Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt. (cli/dts Nachrichtenagentur)

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