
Foto: ADFC – frei
Bellheim/Knittelsheim. Zwischen Bellheim und Knittelsheim läuft entlang der Landesstraße L509 auf der Nordseite ein Wirtschaftsweg, der oft als Verbindung für den Radverkehr benutzt wird.
Er ist auch seit 2006 mit Radwegweisung nach dem Regelwerk des Landes (HBR) versehen, also ein Teil des landesweit abgestimmten Radwegenetzes.
Dieser Wege liegt ca. 1,50 m tiefer als die Fahrbahn der Landesstraße. Deswegen hat man dort schon vor sehr vielen Jahren eine Hecke angepflanzt, um die Blendung der Radfahrer zu verhindern, die bei Dunkelheit von Knittelsheim in Richtung Bellheim fahren.
Seit kurzem ist die Hecke in einem mehrere hundert Meter langen Abschnitt so stark gekürzt, dass sie diese Funktion nicht mehr erfüllen kann. Der Blendschutz funktioniert nicht mehr. Radfahrer werden stark geblendet und es ist nur eine Frage der Zeit bis hier jemand stürzt oder ein Unfall geschieht.
„Hier wurde ein natürlicher Blendschutz vorsätzlich zerstört – warum? Die Straßenverkehrsbehörde der VG Bellheim kennt den Grund nicht“, so Erhardt Vortanz vom ADFC Germersheim e.V.
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